Rückblick GDD-Informationstage 2018

Rückblick GDD-Informationstage 2018

"Neues Datenschutzrecht im Rück- und Vorausblick"

Am 7. und 17. Dezember 2018 führte die GDD ihre traditionellen Informationstage in Frankfurt am Main und Hamburg durch.

Unter dem Leitthema „Neues Datenschutzrecht im Rück- und Vorausblick" wurden kontroverse Themen der DS-GVO mit ausgewählten Experten erörtert. Nach der Begrüßung durch den GDD-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Rolf Schwartmann bildete die Klammer für das gewählte Programm zunächst der durch Andreas Jaspers bzw. Steffen Weiß präsentierte Überblick zur aktuellen Arbeit der GDD. Hierbei stand insbesondere die im Zuge des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU ausgelöste Diskussion um die Bestellpflicht des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. § 38 BDSG für nicht öffentliche Stelle im Fokus. Die GDD konnte hier Entwarnung geben, da ein Heraufsetzen des Schwellenwertes eine breite politische Mehrheit ebenso wenig finden würde, wie unter den Sachverständigen im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum Gesetzesentwurf im Bundesrat. Hierzu sei ohnehin anzumerken, dass die teilweise geforderte „Entbürokratisierung“ nicht mit einem Wegfall von gesetzlichen Pflichten nach der DS-GVO verbunden sei. Hierüber müssten sich alle Kritiker am nationalen Schwellenwert im Klaren sein.

Prof. Dr. Tobias Keber, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der GDD, widmete sich in seinem Vortrag „Entzauberte Mythen - Erlesene Rechtsfragen aus 6 Monaten DS-GVO“ den Stilblüten der Grundverordnung und schaffte es in seinem Vortrag, unsachliche Kontroversen aus der öffentlichen Debatte mit Hilfe klassischer juristischer Subsumption zu entmystifizieren. Der öffentliche Diskurs müsse sich wieder mehr den Herausforderungen des Datenschutzes widmen, anstatt zu den Grundsätzen wie der Zulässigkeit der Handhabung von Visitenkarten zurückzukehren.

Rückblick GDD-Informationstage 2018, weitere Themen

Dr. Sascha Vander von CBH Rechtsanwälte machte die Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zum Thema seines Vortrags. Diesbezüglich bliebe festzustellen, dass eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung noch nicht festzustellen sei. Verantwortliche müssten daher im Einzelfall genaustens prüfen, ob die gerügte Verletzung einer Datenschutznorm überhaupt eine Marktverhaltensregel darstelle.

Helmut Eiermann, stellvertretender Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, widmete sich einer umfassenden Darstellung hinsichtlich der Erfahrungen seiner Behörde mit Blick auf die Umsetzung der DS-GVO. Wie bereits im Zuge des Vortrags zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen feststellbar, zeigten sich auch die Aufsichtsbehörden in ihren Meinungen zur rechtskonformen Anwendung der Grundverordnung noch teilweise uneinheitlich. Kooperierende Unternehmen oder Organisationen müssten jedoch nicht grundsätzlich das „Damoklesschwert“ eines umfassenden Bußgeldes fürchten. Exemplarisch könne die Meldung von Datenpannen angeführt werden, die unbedingt zu erfolgen habe.

Die sich den Vorträgen anschließende Diskussion wurde wie gewohnt lebhaft geführt. Die diesbezüglichen Fragestellungen waren bunt gemischt und reichten von Verantwortlichen für Daten im Bereich der Elternbeiräte zur jüngst wieder kontrovers diskutierten Stellung eines Verantwortlichen von Betriebsräten.

Die GDD dankt allen Teilnehmern an den Infotagen 2018 für ihr Engagement. Ebenso wird den Gastgebern der Informationstage, der Vattenfall Europe Sales GmbH (Hamburg) sowie der Fraport AG (Frankfurt) ausdrücklich gedankt.