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Schily verkennt unabhängige Rechtsstellung von Datenschutzbeauftragten

 
- GDD-Pressemitteilung -

Nach Auffassung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) ist der Bundesinnenminister, Otto Schily, sogar von Mitgliedern der eigenen Fraktion wegen „im Ton inakzeptabler und in der Sache falscher“ Äußerungen zu den Kompetenzen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu Recht scharf kritisiert worden. Entzündet hatte sich der Streit an den öffentlichen Forderungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, nach einem Moratorium bei der Einführung neuer Pässe mit biometrischen Merkmalen und zur kritischen Überprüfung der die Persönlichkeitsrechte beschneidenden Anti-Terror-Gesetze. Unzutreffenderweise hatte Schily daraufhin dem Bundesbeauftragten die Kompetenz zur Abgabe entsprechender Erklärungen im Hinblick auf technische Fragen und politische Entscheidungen abgesprochen.

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) hält es nach der unzutreffenden Beurteilung Schilys für dringend geboten, auf die unabhängige Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Datenschutzbeauftragten allgemein aufmerksam zu machen. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits europarechtliche Vorgaben eine „völlige Unabhängigkeit“ der nationalen Datenschutzkontrollstellen verlangen. Auf Grund dieser Unabhängigkeit ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz nicht nur fachlich weisungsfrei, es gehört auch zu seinem datenschutzpolitischen Mandat, sich zu konkreten datenschutzrechtlich relevanten Vorhaben in der Öffentlichkeit zu äußern. Dieses Äußerungsrecht ist im Übrigen auch bereits durch die Rechtsprechung bestätigt worden, weswegen es umso mehr verwundern muss, dass der Bundesinnenminister dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz gerade dieses absprechen wollte. Schily wäre also gut beraten gewesen, sich vor seiner Äußerung besser über die unabhängige Rechtsstellung von Datenschützern zu informieren, die im Übrigen nicht nur die staatlichen Datenschutzkontrollstellen sondern auch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen innehaben.

Aus Sicht des größten deutschen Datenschutzverbandes bleibt zu hoffen, dass der Bundesinnenminister die insofern zu Recht an ihn adressierte Kritik annimmt und zukünftig den Datenschutz als das anerkennt, was er inzwischen geworden ist, nämlich eine unerlässliche Voraussetzung für eine demokratisch verantwortbare Informationsgesellschaft.
Die GDD unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Forderung Schaars nach einer kritischen Überprüfung der Anti-Terror-Gesetze, denn staatliche Sicherheitsinteressen dürften nicht automatisch den Vorrang vor den Freiheitsrechten Betroffener erhalten. Hier bedarf es nach Auffassung der GDD einer sorgfältigen Abwägung, die der Verband zuletzt mehrfach im Zusammenhang mit der drohenden Einführung einer gesetzlichen Vorratsspeicherung von Daten der elektronischen Kommunikation angemahnt hat.