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- GDD-Pressemitteilung -
Nach Auffassung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung
e.V. (GDD) ist der Bundesinnenminister, Otto Schily, sogar von
Mitgliedern der eigenen Fraktion wegen „im Ton inakzeptabler und in der
Sache falscher“ Äußerungen zu den Kompetenzen des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz zu Recht scharf kritisiert worden. Entzündet hatte
sich der Streit an den öffentlichen Forderungen des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz, Peter Schaar, nach einem Moratorium bei der
Einführung neuer Pässe mit biometrischen Merkmalen und zur kritischen
Überprüfung der die Persönlichkeitsrechte beschneidenden
Anti-Terror-Gesetze. Unzutreffenderweise hatte Schily daraufhin dem
Bundesbeauftragten die Kompetenz zur Abgabe entsprechender Erklärungen
im Hinblick auf technische Fragen und politische Entscheidungen
abgesprochen.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) hält es
nach der unzutreffenden Beurteilung Schilys für dringend geboten, auf
die unabhängige Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und der Datenschutzbeauftragten allgemein aufmerksam zu
machen. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits
europarechtliche Vorgaben eine „völlige Unabhängigkeit“ der nationalen
Datenschutzkontrollstellen verlangen. Auf Grund dieser Unabhängigkeit
ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz nicht nur fachlich
weisungsfrei, es gehört auch zu seinem datenschutzpolitischen Mandat,
sich zu konkreten datenschutzrechtlich relevanten Vorhaben in der
Öffentlichkeit zu äußern. Dieses Äußerungsrecht ist im Übrigen auch
bereits durch die Rechtsprechung bestätigt worden, weswegen es umso
mehr verwundern muss, dass der Bundesinnenminister dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz gerade dieses absprechen wollte.
Schily wäre also gut beraten gewesen, sich vor seiner Äußerung besser
über die unabhängige Rechtsstellung von Datenschützern zu informieren,
die im Übrigen nicht nur die staatlichen Datenschutzkontrollstellen
sondern auch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten in den
Unternehmen innehaben.
Aus Sicht des größten deutschen Datenschutzverbandes bleibt zu hoffen,
dass der Bundesinnenminister die insofern zu Recht an ihn adressierte
Kritik annimmt und zukünftig den Datenschutz als das anerkennt, was er
inzwischen geworden ist, nämlich eine unerlässliche Voraussetzung für
eine demokratisch verantwortbare Informationsgesellschaft.
Die GDD unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Forderung Schaars
nach einer kritischen Überprüfung der Anti-Terror-Gesetze, denn
staatliche Sicherheitsinteressen dürften nicht automatisch den Vorrang
vor den Freiheitsrechten Betroffener erhalten. Hier bedarf es nach
Auffassung der GDD einer sorgfältigen Abwägung, die der Verband zuletzt
mehrfach im Zusammenhang mit der drohenden Einführung einer
gesetzlichen Vorratsspeicherung von Daten der elektronischen
Kommunikation angemahnt hat.