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- GDD-Pressemitteilung -
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD äußern sich die
Koalitionsparteien auch zu Fragen des Datenschutzes. Im Kapitel
„Moderner Staat effiziente Verwaltung“ ist vereinbart, dass das
Datenschutzrecht vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen der
„Überprüfung und an verschiedenen Stellen der Überarbeitung und
Fortentwicklung“ bedarf. Die Koalitionäre weisen darauf hin, dass bei
dieser Aufgabe überflüssige Bürokratie nach Möglichkeit abgebaut werden
soll.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V., mit über
1.800 Mitgliedern einer der größten Fachverbände der Informations- und
Kommunikationsbranche, begrüßt die Absicht, das Datenschutzrecht
fortzuentwickeln. Da die Vorgängerregierung in zwei Koalitionsverträgen
vergleichbare Ankündigungen gemacht hat, ohne jedoch diese zu
verwirklichen, will die GDD die neue Bundesregierung beim Wort nehmen
und die Überarbeitung des Datenschutzrechts anmahnen. Die GDD stimmt
mit CDU, CSU und SPD darin überein, dass insbesondere die technische
Entwicklung im bestehenden Datenschutzrecht nicht angemessen abgebildet
ist. Insbesondere die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelten
Maßnahmen zur Datensicherheit sind nicht mehr zeitgemäß. Sie sollten
sich vielmehr an den klassischen Zielen der IT-Sicherheit
(Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität) der Datenverarbeitung
orientieren. Überarbeitungsbedürftig sind auch die Versuche im
bisherigen BDSG, technische Entwicklungen insbesondere im Bereich der
Videoüberwachung und des Einsatzes von sog. mobilen Speicher- und
Verarbeitungsmedien zu regeln. Diese Regelungen sind nach Auffassung
der GDD weitgehend missglückt und bedürfen einer gesetzlichen
Klarstellung. Als entscheidenden Faktor einer sinnvollen
Fortentwicklung des Datenschutzes betrachtet die GDD die Möglichkeit,
eine Selbstregulierung im Datenschutz durch die Wirtschaft gesetzlich
attraktiver zu gestalten. Die bisherige Regelung, die eine
Übererfüllung gesetzlicher Vorgaben verlangt, hat bisher die Wirtschaft
davon abgehalten selbstständig auf Datenschutzentwicklungen zu
reagieren. Nach Auffassung der GDD soll zudem der Selbstdatenschutz
gefördert werden. Bereits bei der Gestaltung von Produkten und
Datenverarbeitungsverfahren soll ein datenschutzfreundlicher Standard
zum Maßstab genommen werden. Hierbei können sinnvolle Regelungen zur
Zertifizierungen datenschutzfreundlicher Produkte eine Hilfestellung
bieten.
Soweit die Bundesregierung beabsichtigt, bei der Novellierung des
Datenschutzrechts überflüssige Bürokratie abzubauen, stellt sich nach
Auffassung der GDD insbesondere die Herausforderung, das zersplitterte
Datenschutzrecht und sich widersprechende bereichsspezifische
Regelungen zu harmonisieren. Die GDD weist vor dem Hintergrund der
Gesetzesinitiative des Bundesrates, den Schwellenwert zur
Bestellungspflicht von Datenschutzbeauftragten bei kleinen Unternehmen
auf 20 Mitarbeiter mit personenbezogener Datenverarbeitung zu erhöhen,
darauf hin, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte entgegen des
Gesetzesantrags keine Bürokratie darstellen. Die
EG-Datenschutzrichtlinie bietet den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit,
staatliche Meldepflichten zum Datenschutz durch die Bestellung
betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu ersetzen. Dieses
Entbürokratisierungspotenzial sollte in Deutschland auch in Zukunft
genutzt werden. Grundsätzlich muss daher das bewehrte Prinzip der
Selbstkontrolle im Datenschutz erhalten bleiben.
Die GDD stellt lobend fest, dass der Koalitionsvertrag beim Thema
Sicherheit und Terrorbekämpfung auch den Datenschutz ausdrücklich
nennt. Sie will die Koalitionsparteien aber künftig nötigenfalls daran
erinnern, dass bei den notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der
öffentlichen Sicherheit das Grundrecht auf Datenschutz stets im Auge
behalten werden muss und insbesondere Wirtschaftsunternehmen nicht
durch unnötige Protokollierungs- und lange Aufbewahrungsvorschriften
zum Hilfssheriff des Staates gemacht werden dürfen.