(13.10.2014)
Allein der GDD sind aus ihrem Umfeld mehr als 15 Fälle bekannt. Zu den Betroffenen, die interessanterweise keinen gemeinsamen Nenner zu haben scheinen, zählen unterschiedlichste Unternehmen aus diversen Branchen; ihr Spektrum reicht vom DAX-Konzern bis hin zum regionalen Interessensverband.
Allen Schreiben ist eines gemeinsam: Der Mandant hinter dem anwaltlichen Schriftsatz bietet den Adressaten an, gegen Zahlung einer hohen vier- bis mittleren fünfstelligen Summe auf ein Treuhandkonto seines Anwalts einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften aufzudecken. Leider wird in dem Schreiben weder die die Sicherheitslücke aufweisende Software näher ausgeführt, noch die Kritikalität des angeblich bestehenden Gesetzesverstoßes spezifiziert.
Aus diesem Grund kann nur gemutmaßt werden, welche Sicherheitslücke bzw. welcher Datenschutz gemeint sein kann. Höchstwahrscheinlich zielt der Mandant auf Verletzungen der sich aus § 13 Absatz 1 TMG herrührenden Informationspflichten in Bezug auf die Webpräsenzen der angeschriebenen Firmen ab (z.B. könnte ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf den Einsatz eines Webanalysetools fehlen). Pikanter Weise sieht das Vertragswerk des Mandanten eine Verschwiegenheitsklausel vor, wonach sich das unterzeichnende Unternehmen zu striktem Stillschweigen über die Existenz der Sicherheitslücke verpflichten und bei jeglichem Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung eine Vertragsstrafe von 100.000 EUR an den Mandanten zahlen muss.
An ein Mitglied des GDD-Vorstands wurde die - bislang noch unbestätigte - Aussage herangetragen, wonach Aufsichtsbehörden, die zu diesem Sachverhalt befragt wurden, allein in der Ablehnung des Angebots noch keine ordnungswidrige – und insoweit bußgeldbewehrte - Handlung des Unternehmens sehen sollen.
Angesichts der maximalen Bußgeldandrohung des § 16 TMG in Höhe von 50.000 EUR erscheint die vom Mandanten angebotenen Summen relativ hoch gegriffen zu sein.
Betroffenen wird dringend angeraten den Vertrag NICHT zu unterzeichnen und sich anwaltlich beraten zu lassen.
(MA)