Die GDD hat zum Vorschlag für eine EU-Datenschutz-Grundverordnung der EU-Kommission hinsichtlich der Auswirkungen für die Privatwirtschaft umfassend Stellung genommen.
Die GDD tritt dafür ein, dass der Schwellenwert für die Bestellung von Datenschutzbeauftragten von 250 Mitarbeitern deutlich nach unten korrigiert wird, zumindest aber eine nationale Öffnungsklausel vorgesehen wird. Bereits Unternehmen von einer Größe, also solche die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, haben in der Regel Beschäftigten- und auch Kundendatenverwaltung in einem kontrollbedürftigen Umfang. Die GDD fordert auch eine Änderung der Regelung zur Bestellpflicht wegen der Kontrollbedürftigkeit der Verarbeitungsvorgänge.
Entsprechend der Formulierung im Erwägungsgrund 75 bzw. der Einleitung sollte Anknüpfungspunkt der Bestellpflicht die Kontrollbedüftigkeit der Datenverarbeitung sein. Im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen kann dabei nicht ausschlaggebend sein, ob die kontrollbedürftige Verarbeitung betriebswirtschaftlich die Kerntätigkeit des Unternehmens darstellt. So ist etwa im Gesundheitswesen als Kerntätigkeit die medizinische Versorgung von Patienten anzusehen. Gleichwohl bestehen im Hinblick auf die Sensibilität der verwendeten Daten kontrollbefürftige Datenverarbeitungsprozesse.
Die Frage, wann eine die Bestellpflicht auslösende Kontrollbedürftigkeit der Datenverarbeitung vorliegt, sollte nicht delegierten Rechtsakten überlassen werden (Art. 35 Abs. 11 DS-GVO-E), sondern in der Verordnung selbst, sinnvollerweise in Form von Regelbeispielen beantwortet werden. Eine Bestellpflicht ist insbesondere in folgenden Fällen angezeigt:
- Das Unternehmen führt Verarbeitungsvorgänge durch, welche regelmäßig eine
Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 33 DS-GVO-E notwendig machen.
- Es werden besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von
Art. 9 DS-GVO-E verarbeitet, es sei denn, die Verarbeitung erfolgt auf
Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.