Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Sommer 2006 hat die Unternehmen vor eine große Herausforderung gestellt. Wie die Unternehmen damit umgegangen sind, wollte eine Projektgruppe der Fachhochschule Mönchengladbach unter Leitung von Prof. Dr. Mülder wissen und nahm sich des Themas „Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf computergestützte Personalsysteme“ an. Für die erste Studie zu diesem Thema in Deutschland wurden rund 1.800 Unternehmen angeschrieben und mehr als 300 haben sich beteiligt. Das Ergebnis ist somit durchaus aussagekräftig; es zeigt erheblichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung des AGG auf.
Je größer die Unternehmen sind, desto intensiver haben sie sich mit dem AGG und dessen Umsetzung bereits beschäftigt. Defizite sind vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erkennen, so eine Erkenntnis der Studie.
Immerhin haben sich von den befragten Unternehmen bereits 84 % mit dem AGG und dessen Bedeutung für das Unternehmen beschäftigt. Allerdings haben nur 77 % auch ihre Mitarbeiter über das AGG informiert, rund ein Viertel hat demnach seine Mitarbeiter noch nicht informiert. Eine Beschwerdestelle, wie sie das AGG fordert, haben immerhin schon rund ¾ der befragten Unternehmen eingerichtet; sie findet sich zumeist in der Personalabteilung.
Zu betonen ist, dass nur jedes achte Unternehmen eine "AGG-Inventur" hinsichtlich der Organisation, der Arbeitsabläufe und der HR-Systeme stattgefunden hat, wobei in vielen Fällen gerade durch eine solche Bestandsaufnahme verhindert werden kann, dass Mitarbeiter Umstände antreffen, die einem Diskriminierungsmerkmal entsprechen könnten. Vor dem Hintergrund der Beschwerde- und Klagefristen des AGG ist das Thema Dokumentation und Speicherung von Bewerberdaten kritisch. Auf die Frage, ob die Unternehmen eine komplette Dokumentation zu jedem einzelnen Bewerbungsverfahren elektronisch speichern, antworteten 29 % mit „ja“. 32 % der befragten Unternehmen gaben an, dass die Daten gar nicht archiviert werden; 39 % archivieren die Daten in anderer Form (Dokumentenordner etc.). Die Dauer der Archivierung ist in den Unternehmen sehr unterschiedlich. 18 % der befragten Unternehmen speichern die Daten kürzer als sechs Monate, der größte Teil der Unternehmen speichert die Daten sechs bis zwölf Monate (55 %), 31 % speichern sie sogar länger.
Ein weiteres Thema der Studie beschäftigt sich mit dem eRecruitment. 80 % der befragten Unternehmen gaben an, ein eigenes oder fremdes eRecruitment für die Personalrekrutierung einzusetzen. Dabei stellte sich heraus, dass die Unternehmen beim eRecruitment in Bezug auf das AGG relativ gut aufgestellt sind. Auf die Frage zum Alter gaben 13 % der Unternehmen an, dass dies ein Pflichtfeld im Recruitment-System sei. Beim Geschlecht waren es 11 %, bei der Behinderung 3 %, bei der Herkunft 5 % und bei der Berufserfahrung 32 %. Weiterhin wurden die Unternehmen gefragt, ob von den Bewerbern im Rahmen des eRecruitment Lichtbilder verlangt werden. Nur 6 % gaben an, dass dies Pflicht sei.
Die GDD veranstaltet zu den Auskwirkungen des AGG auf die Arbeit des betrieblichen DSB weitere dreistündige Fachforen.