Der Bundestag hat am 18.01.2007 das neue Telemediengesetz (TMG) als Bestandteil des Elektronischer-Geschäftsverkeh r-Verein heitlich ungsgesetzes (EIGVG) verabschiedet. Das Gesetz hat am 16.02.2007 den Bundesrat passiert und tritt voraussichtlich zum 01.03.2007 in Kraft.
Teledienste und Mediendienste sind nunmehr unter dem Begriff der Telemedien zusammengefasst. Dabei wurden die bislang im TDDSG geregelten datenschutzrechtlichen Vorschriften in das TMG integriert. Nach dem Gesetz darf bei E-Mails zukünftig in den Kopf- oder Betreffzeilen weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert werden. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- € bestraft werden.
Ferner enthält das TMG eine Befugnisnorm, wonach die Diensteanbieter personenbezogene Daten an Behörden zu Strafverfolgungszwecken oder zur Gefahrenabwehr weitergeben dürfen. Daneben enthält § 14 TMG eine Erlaubnisnorm, nach der der Diensteanbieter Auskunft über Bestandsdaten zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum geben darf. Die nähere Ausgestaltung eines damit korrespondierenden Auskunftsanspruchs bleibt der anstehenden Urheberrechtsnovelle vorbehalten.
Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.
Stellungnahmen der Sachverständigen anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 11.12.2006 finden Sie hier.