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Umfrage zu Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten

 
Im Jahr 1996 wurde von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V., Bonn erstmals eine Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten durchgeführt. Diese Ergebnisse sind 1997 in der Studie „Datenschutz in Deutschland“ veröffentlicht worden.

Zwischenzeitlich haben sich die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Verpflichtungen für Unternehmen und Behörden geändert. Insbesondere das im Jahr 2001 novellierte Bundesdatenschutzgesetz hat die Anforderungen an den Datenschutz erheblich erweitert und neue Aufgaben für den Datenschutzbeauftragten mit sich gebracht. Weiterhin haben seit 1996 die bereichsspezifischen Vorschriften zum Datenschutz z.B. durch den Telekommunikations- und Multimediadatenschutz erheblich zugenommen.

Vor diesem Hintergrund soll nunmehr erneut ermittelt werden, inwieweit sich die Aufgaben und die Stellung des Datenschutzbeauftragten in der betrieblichen oder behördlichen Praxis verändert haben. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse der Umfrage zur Aktualisierung des Berufsbildes des betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten dienen.

Die GDD bittet die Datenschutzverantwortlichen zur Ermittlung eines repräsentativen Ergebnisses, sich zahlreich an der Umfrage zu beteiligen.

Unter den ersten 100 eingegangenen Antwortcoupons verlost die GDD Freiplätze für die diesjährige 28. DAFTA sowie unter allen eingegangenen Antwortcoupons weitere interessante Arbeitshilfen für die Datenschutzverantwortlichen.
    

Dokument: umfragebogen.pdf