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VG Hannover bestätigt: Personalausweis-Kopien unzulässig

 
Das Verwaltungsgericht Hannover (10 A 5342/11) hat heute bestätigt, dass es sich bei dem pauschalen Kopieren bzw. Scannen und der darauf folgenden Speicherung von Personalausweisen um eine unzulässige Praxis handelt.

29.11.2013 

Die Frage der Zulässigkeit solcher Kopien wurde auch der GDD in der Vergangenheit oftmals von Datenschutzbeauftragten herangetragen. Tatsächlich ist sie aber mit der rechtlichen Lage nicht mehr vereinbar.

Wir hoffen, dass das heutige Urteil zu noch mehr Rechtssicherheit in der betrieblichen Praxis führt. Hintergründe und Details zur Entscheidung finden Sie auf RDV-Online.

(Foto: Fotolia/corbissrffancy)