29.11.2013
Die Frage der Zulässigkeit solcher Kopien wurde auch der GDD in der Vergangenheit oftmals von Datenschutzbeauftragten herangetragen. Tatsächlich ist sie aber mit der rechtlichen Lage nicht mehr vereinbar.
Wir hoffen, dass das heutige Urteil zu noch mehr Rechtssicherheit in der betrieblichen Praxis führt. Hintergründe und Details zur Entscheidung finden Sie auf RDV-Online.
(Foto: Fotolia/corbissrffancy)