VORTEILE DES GDDCERT
Über die Zertifizierung können die Datenschutzbeauftragten ihre Qualifikation im Unternehmen - insbesondere gegenüber den Fachabteilungen und der Mitarbeitervertretung - sowie gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde dokumentieren. Zugleich dient die Zertifizierung Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit als Nachweis für die Datenschutzqualität im Unternehmen. In Zeiten von Basel II, KonTraG, und SOX ist die attestierte Datenschutzqualifikation darüber hinaus ein wesentlicher Faktor im Rahmen des betrieblichen Risikomanagements. Externe Dienstleister auf dem Gebiet des Datenschutzes können sich schließlich durch die Zertifizierung positiv gegenüber ihren Konkurrenten abgrenzen.
INHALTE UND ABLAUF DER PRÜFUNG
Die GDDcert.-Prüfung besteht aus drei einstündigen Fragen- und Fallklausuren sowie einem mündlichen Teil. Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Vortrag zur Lösung einer Praxisfrage, deren Thema dem Kandidaten zwei Tage vor der Prüfung mitgeteilt wird.
Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der GDD-Basisseminare (Teil 1: Datenschutzrecht, Teil 2: technisch-organisatorischer Datenschutz, Teil 3: Datenschutz-Management). Die Zulassung zur Prüfung ist aber vom Besuch des GDD-Seminarzyklus unabhängig, wenn ein anderweitiger Erwerb der erorderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden kann. Insofern werden neben dem Besuch sonstiger Fortbildungsangebote auch einschlägige praktische Erfahrungen berücksichtigt. Gelegenheit zur vertieften Prüfungsvorbereitung bietet das eintägige Datenschutz-Repetitorium zum GDDcert.
POSITIVE RESONANZ AUF DAS NEUE ANGEBOT
Das nach wie vor rege Interesse an dem neuen GDD-Angebot zeigt, dass die Möglichkeit der Zertifizierung der Fachkunde den Bedürfnissen des Marktes Rechnung trägt.
Mit 20 Teilnehmern im Jahr 2005 und 48 Teilnehmern im Jahr 2006 haben sich dem Prüfungsverfahren bislang insgesamt 68 Personen unterzogen. Im Schnitt bestanden dabei rund 85 % der Kandidaten die Prüfung im ersten Anlauf. Die übrigen Prüflinge erhielten die Möglichkeit, die nicht bestandenen Prüfungsteile erneut zu absolvieren.