02.02.2018
Die Auftragsverarbeitung wird zukünftig über Art. 28 DS-GVO geregelt. Während die Norm teilweise bekannte Vorgaben an die Dienstleisterauswahl und die vertragliche Gestaltung stellt, enthält die DS-GVO an verschiedenen Stellen eigene Rechtspflichten für Auftragsverarbeiter. Diese Praxishinweise der GDD möchten Hilfestellungen für Auftragsverarbeiter geben, wie die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden können.
GDD-Praxishilfe DS-GVO XII – Praxishinweise für Auftragsverarbeiter, Version 1.0, Stand Februar 2018