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Praxishinweise für Auftragsverarbeiter

 
Die GDD veröffentlicht Praxishinweise für Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO.

02.02.2018

Die Auftragsverarbeitung wird zukünftig über Art. 28 DS-GVO geregelt. Während die Norm teilweise bekannte Vorgaben an die Dienstleisterauswahl und die vertragliche Gestaltung stellt, enthält die DS-GVO an verschiedenen Stellen eigene Rechtspflichten für Auftragsverarbeiter. Diese Praxishinweise der GDD möchten Hilfestellungen für Auftragsverarbeiter geben, wie die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden können.

GDD-Praxishilfe DS-GVO XII – Praxishinweise für Auftragsverarbeiter, Version 1.0, Stand Februar 2018