Art. 13 DS-GVO widmet sich den Informationspflichten bei der Direkterhebung, Art. 14 ist das Pendant bei Erhebung von Daten bei Dritten. Bei der Umsetzung der neuen Vorschriften stellen sich zahlreiche Einzelfragen.
Der GDD-Arbeitskreis „DS-GVO-Praxis“ stellte bereits seine Hybrid-Datenschutzinformation vor, welche den jeweiligen Anforderungen der Artt. 13 & 14 DS-GVO gleichermaßen gerecht werden soll. Daneben werden zahlreiche Einzelfragen beantwortet.
In Version 2.0 werden die Ausführungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe zu den Transparenzpflichten berücksichtigt. Zu den vertieften Themen gehören die Fragen des Medienbruchs, der Bestandsinformation ("Transparenz-Reset") und der regelmäßigen Wiederholung.
GDD-Praxishilfe DS-GVO VII - Transparenzpflichten bei der Datenverarbeitung, Version 2.1, Stand April 2018