18.02.2021
Die GDD möchte durch eine Umfrage weitere Fallkonstellationen aus der Praxis sammeln und an den Europäischen Datenschutzausschuss über eine Stellungnahme von CEDPO zurückspielen. Immerhin besteht bei den datenverarbeitenden Stellen die große Herausforderung, eine Meldepflicht zu identifizieren. Dies zeigt sich an der Vielzahl der Anfragen, die an die GDD zu diesem Thema gerichtet wurden.
Wir bitten Sie daher zur Teilnahme an einer anonymen Online-Befragung zu den Datenschutzverletzungen. In dieser Befragung können Mitglieder Sachverhalte schildern, die Anlass zu einer Überprüfung von Artt. 33 u. 34 DS-GVO gegeben haben.
Die GDD bittet darum, dass keine Informationen zu natürlichen Personen oder zum Unternehmen in der Beschreibung erfolgen.
Die GDD wird nach Beendigung der Befragung ebenfalls ausgewählte Fälle veröffentlichen und hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen an eine Meldepflicht exemplarisch bewerten.
Die Umfrage ist bis zum 28.02.2021 geschaltet.
Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Teilnahme.