Die vorliegende Praxishilfe widmet sich der vorgelagerten Frage, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt eine DSFA durchzuführen ist. Dabei werden die Tatbestandsmerkmale des Art. 35 DS-GVO erklärt und ein Prüfungsschema entworfen, anhand dessen die Pflicht zur DSFA festgestellt werden kann. Darüber hinaus werden die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und die Anhörung von Betroffenen betrachtet.
GDD-Praxishilfe DS-GVO X - Voraussetzungen der Datenschutz-Folgenabschätzung, Version 1.0, Stand November 2017