Der Verlag C.F. Müller GmbH, Heidelberg, gewährt Mitgliedern der GDD einen Sonderpreis bei Bestellung des Heidelberger Kommentars zum TTDSG (Printausgabe). Der Verlag berücksichtigt damit, dass Repräsentanten der GDD Mitherausgeber und Autoren des Kommentars sind.
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Die GDD hat für das Jahr 2022 die Präsidentschaft des europäischen Datenschutzverbunds Confederation of European Data Protection Organisations (CEDPO) übernommen.
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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 18. Januar dieses Jahres die Guidelines 01/2022 zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO veröffentlicht.
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Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 20.12.2021 eine neue Fassung ihrer Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht („Orientierungshilfe Telemedien 2021“).
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Gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO muss der für die Verarbeitung Verantwortliche die Einhaltung der im Abs. 1 des Artikels festgelegten Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten nachweisen können. Hieraus folgt eine umfassende Rechenschaftspflicht (engl.: „Accountability“) mit zahlreichen Dokumentations- und Nachweispflichten.
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Am 28.01. dieses Jahres wurde – wie jedes Jahr an diesem Tag seit 2007 – der Europäische Datenschutztag begangen.
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Anlässlich des 16. Europäischen Datenschutztags am 28.01.2022 stellt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. Ihre Datenschutzexpertise erneut auf die Probe!
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Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 20.12.2021 eine neue Fassung ihrer Orientierungshilfe für Anbieter/-innen von Telemedien veröffentlicht („Orientierungshilfe Telemedien 2021“).
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Das Konsortium um Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst (Universität Wien), Dr. Oliver Stiemerling (ecambria systems GmbH) und RA Steffen Weiß (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.) stellt die Ergebnisse seiner Begutachtung der Öffentlichkeit zur Verfügung.
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Mit dem heutigen 01.12.2021 ist das neue TTDSG in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist die erforderliche Anpassung der Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die – bereits lange ausstehende – Umsetzung der e-Privacy-Richtlinie (RiLi 2002/58/EG in der durch die RiLi 2009/136/EG geänderten Fassung).
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