Die Benennung sollte auf Basis einer Stellenbeschreibung erfolgen, die Aufgaben und Stellung des jeweiligen Datenschutzbeauftragten im Einzelnen und bezogen auf die individuellen Besonderheiten beim Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiter beschreibt.
Es ist den individuellen Gegebenheiten bei der benennenden Stelle anzupassen.