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GDD-Stellungnahme zum Datenschutz-Anpassungsgesetz

 
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) ist vom Bundesministerium des Innern gemäß § 47 Abs. 3 GGO beim Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (DS-RL)“ beteiligt worden. Der Gesetzentwurf verfolgt zwei Regelungsziele: Die Anpassung des nationalen Datenschutzrechts an die DS-GVO sowie die Umsetzung der DS-RL, soweit dies nicht im bereichsspezi¬fischen Recht geschieht, in einem nationalen Gesetz. Die GDD nimmt im Folgenden zu einzelnen Aspekten des Referentenentwurfs Stellung. Grundsätzlich begrüßt die GDD den Entwurf, weil er dazu beiträgt, die zu Recht kritisierte Unterkomplexität der DS-GVO durch differenzierte und am bisherigen BDSG orientierte Regelungen zu konkretisieren und praxisgerecht auszugestalten.

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