Abstract des Vortrags:
Zur wirksamen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung werden Unternehmen und Behörden nicht umhinkommen ein Datenschutz-Management aufzubauen, um ihre Nachweispflichten erfüllen zu können. Hierbei kommen auf den Datenschutzbeauftragten neue Aufgabengewichtzungen zu. Dabei verändert sich sein Auftrag von einem Hinwirken auf die Einhaltung der Vorschriften zu einem Beratungs- und Überwachungsauftrag. Durch die Anforderungen der Rechenschaftspflicht (Accountability) nach der DS-GVO entstehen neue Dokumentationspflichten. Die DS-GVO stellt auf einen risikoorientierten Datenschutz ab. Dies wirkt sich auch auf die Aufgabenwahrnehmung der/des Datenschutzbeauftragten aus.