GDD-ERFA-Kreis Bayern
Betreff: Gedanken zur ausgefallenen ERFA-Kreis-Sitzung
Liebe ERFA-Kreis-Mitglieder,
am vergangenen Freitag hätte unser ERFA-Kreis stattfinden sollen. Wir hätten sehr spannende und aktuelle Themen behandeln, honoren erfahrenen Kolleginnen zuhören und mit Ihnen diskutieren können.
Und wir hätten beisammen sein können. Von heutiger Warte aus betrachtet eine Luxusvorstellung.
Denn wir erleben einen Ausnahmezustand. In vielerlei Weise.
Manche von Ihnen haben wahrlich andere Sorgen, als den Datenschutz; sorgen sich um die Gesundheit ihrer nächsten Angehörigen, die eigene, um das eigene Unternehmen, den eigenen Job oder den des Partners.
Und vermutlich fragen wir alle uns, was morgen sein wird und wissen noch nicht einmal, wann das ist. Jener Morgen, an dem das Leben wieder in halbwegs stabile, planbare Bahnen gelenkt werden wird, wieder "normal" weitergehen darf.
Angst ist eine schlechte Ratgeberin. Sie begegnet uns aber auch im eigenen Fachgebiet gerade zunehmend.
Der Datenschutz sei gesundheits- oder gemeinwohlfeindlich, liest und hört man da bisweilen. Der Datenschutz ist nichts von all dem. "ER" ist eine Verordnung, ein Gesetz; emotionsfrei, angstfrei, sachlich.
Ein aktuell laut gerufenes Beispiel ist dieses: Wir brauchen zum Wohle aller TrackingApps für CoroanInfizierte. Dann könnte man auch wieder die Ausgangsbeschränkungen lockern.
Als Begründung wird das als aktuell erfolgreich wahrgenommene Vorgehen in Ländern, wie Korea, Taiwan oder China angeführt.
Dass man es dort mit deutlich anderen Systemen zu tun hat, was die Rechte und Freiheiten einer Jeden betreffen, muss doch ebenfalls Beachtung finden. Und dass wir uns fragen müssen, ob wir Solches wollen!
Ein Kompromissvorschlag, den Datenschützerinnen bisweilen mitzutragen bereit zu sein scheinen, lautet: Diese Tracking-Apps könnten einwilligungsbasiert eingesetzt werden.
Ein Gedanke dazu: DSGVO Erwägungsgrund 42 Satz 5: Es sollte nur dann davon ausgegangen werden, dass sie ihre Einwilligung freiwillig gegeben hat, wenn sie eine echte oder freie Wahl hat und somit in der Lage ist, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne Nachteile zu erleiden.
Angesichts des so doch unstreitig entstehenden Drucks auf die Einzelne; wie würde man die Freiwilligkeit zu beurteilen haben?
Das Virus schafft durch die wahrscheinliche Überlastung des Gesundheitssystems ein hohes Risiko, da möglicherweise nicht alle daran Erkrankten adäquat behandelt werden können.
Aber es legitimiert nicht die Aufgabe oder auch nur zeitweise Aussetzung der in unserer europäischen Gesellschaft vereinbarten Grundsätze.
Ich appelliere an Sie als Handelnde und Beratende, aber auch an die Bedenkenträger: Die Grundverordnung krisenbedingt auszusetzen, ist weder richtig, noch sinnvoll, noch notwendig.
„Sie“ bringt im Grunde alles mit, um auch in diesen Zeiten klug, maßvoll, rechtskonform und damit grundrechtswahrend zu agieren.
Es ist so, dass Aufsichtsbehörden vorübergehend Fristen ausdehnen, in Unternehmen Dokumentationspflichten aktuell in Teilen nur unzulänglich erfüllt werden können oder Abstriche bei der Erfüllung der TOMs im HomeOffice in Kauf zu nehmen sind, bis wir all diese Anforderungen durchdrungen haben und geeignete Maßnahmen auf- und umgesetzt haben.
Aber insgesamt schaffen wir auch durch richtige und belastbare Auslegungen der Grundverordnung jene Sicherheit, die wir als Gesellschaft im Vertrauen auf unsere Werte und ein erstrebenswertes Danach dringend brauchen.
Ich hoffe sehr, dass wir in Bälde eine nächste ERFA-Kreis-Sitzung planen können. Und wer weiß; vielleicht ja virtuell. Lassen Sie uns lösungsorientiert, optimistisch und mit offenen Augen in die nächste Zukunft gehen.
Lassen Sie uns auch im Austausch bleiben. So … oder so.
Frohe Grüsse und …
Bleiben Sie gesund 😊!
Daniela Duda GDD ERFA-Kreis Bayern
daniela.duda@erfa-kreis.gdd.de Mobil: 0172 8233990
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