Bundesrat verabschiedet zahlreiche BDSG-Änderungen - Auditgesetz bleibt auf der Strecke liegen...

 

Der Bundesrat hat am Freitag, den 10.07.2009 alle offenen Gesetzesänderungen verabschiedet. Demnach sind nun neben den Änderungen zum Kredit-Scoring, auch die Änderungen zum Listenprinzip, zur Sicherung der Stellung des bDSB, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zum Datenschutz im Zahlungsverkehr abschließend verabschiedet worden. Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten werden die zahlreichen Änderungen ab dem 1. September 2009 und später gesetzlich normiert. Das angestrebte BDSG-Auditgesetz bleibt aber auf der Strecke liegen und muß in der kommendenden Legilaturperiode neu verhandelt werden.

 Der Bundesrat hat am Freitag, den 10.07.2009 alle offenen Gesetzesänderungen verabschiedet. Demnach sind nun neben den Änderungen zum Kredit-Scoring, auch die Änderungen zum Listenprinzip, zur Sicherung der Stellung des bDSB, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zum Datenschutz im Zahlungsverkehr abschließend verabschiedet worden. Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten werden die zahlreichen Änderungen ab dem 1. September 2009 und später gesetzlich normiert.

Neben der bereits erfolgten Änderung des Scoring-Verfahrens werden nun die Zulässigkeit der personalisierten Werbung, auch der Beschäftigtendatenschutz und die Auftragsdatenverarbeitung rechtlich neu gestaltet. Hinzu kommen Informationspflichten für die Unternehmen bei Datenschutzpannen, erweiterte Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und eine Stärkung der Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch Kündigungsschutz und der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung.

Diese Regelungen treten am 1. September 2009 in Kraft; andere - wie z.B. die personalisierte Werbung mit einer entsprechenden Übergangsfrist. 

Bereits am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die sogenannte BDSG-Novelle I verabschiedet, in der u.a. die Zulässigkeit der automatisierten Einzelentscheidungen, des Scoring und der Datenübermittlung an Auskunfteien neu geregelt werden sowie die Rechte des Betroffenen erweitert. Die erste BDSG-Novelle (I) tritt am 1. April 2010 in Kraft.

Ebenfalls verabschiedet ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (dritte BDSG-Novelle), die weitere Transparenzregelungen schafft.

Die GDD hat die verschiedenen Gesetzgebungsnovellen in einem Gesetzestext konsolidiert, der auf der Website der GDD https://www.gdd.de/nachrichten/news/bdsg-novelle-ii-verabschiedet zum Download bereitsteht.

Die Novellierungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Datenschutzorganisation und die Geschäftsprozesse der Unternehmen. Angesichts der knappen Umsetzungsfristen bietet die GDD bundesweit mehrere Praxisforen an. Das Programm "Die Novellierung des Datenschutzrechts" (BDSG-Novelle I und II) finden Sie ebenfalls auf der GDD-Website.

Das Thema "Aktualisierung des Bundesdatenschutzgesetz" wird auch Gegenstand des nächsten Gesprächsforums "Datenschutz" bei der IHK zu Essen sein. (kat.)