Betreff:
Nachlieferung Antwort von LFD
Text des Newsletters:
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GDD ERFA-Kreis Hannover
unsere Sitzung vom 03.12.2020
Liebe Erfakreis-Teilnehmer/innen,
In der letzten Erfa-Kreissitzung war die Frage aufgekommen, ob - unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 TMG - Tracking Technologien ohne Einwilligungen einsetzbar sind.
Frau Küstermann hat nach interner Rücksprache in der Datenschutzaufsicht hierzu folgende Antwort an mich übermittelt, mit der Bitte, diese an Sie weiterzuleiten.
Es kommt bei der Beantwortung der Frage darauf an, zu welchem Zweck die Tracking-Technologien eingesetzt wird. Sofern das Webtracking zu Werbezwecken gemeint ist, bedarf es auf jeden Fall, wenn es durch eingebundene Drittdienste erfolgt, einer Einwilligung.
Bleiben Sie gesund
Viele Grüße
Klaus Mönikes
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Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
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