Meldung DSB Nierdersachsen an LFD
- Info
Betreff:
Information zur Meldung DSB in Niedersachsen
Text des Newsletters:
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Erfakreis Hannover
Information zur Meldung DSB in Niedersachsen
Liebe Erfakreis-Teilnehmer/innen, Hiermit leite ich Ihnen eine Information unserer niedersächsischen Aufsichtsbehörde mit. Das von Frau Küstermann auf dem CEBIT Privacy Summit2018 avisierte Postfach wurde von der Aufsichtsbehörde freigeschaltet Sie gelangen hier direkt auf die entsprechende Webseite.
Mit der Meldung der/des Datenschutzbeauftragten an das Postfach meldungdsb@lfd.niedersachsen.de wird der Meldepflicht gegenüber der LfD Niedersachsen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO nachgekommen. Die Meldung per Mail sollte folgende Angaben enthalten::
- Name der mitteilungspflichtigen Stelle sowie Adresse und Kontaktinformationen (Mail und Telefon)
- Name der Person, die die Meldung vornimmt sowie deren Kontaktinformationen
- Angaben zum/zur Datenschutzbeauftragten: Name, Vorname, Adresse, Kontaktinformationen, Bestellungsdatum, Mitarbeiter des Unternehmens (ja oder nein)
Eine erneute Meldung über das o.g. Postfach ist nicht erforderlich, sofern der LfD Niedersachsen die Angaben nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO bereits schriftlich oder elektronisch (Mail oder Fax) übermittelt wurden.
Klaus Mönikes
Leiter GDD Erfakreis ...
klaus.moenikes@gdd.de
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Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
Heinrich-Böll-Ring 10 * 53119 Bonn T +49 (0)228 96 96 75 00 * F +49 (0)228 96 96 75 25
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