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Liebe Mitglieder und Gäste,
die Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Datenschutzes mit Unterstützung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Handelskammer Hamburg hat sich dieses Jahr zweier brisanter Themen aus dem Beschäftigtendatenschutz angenommen.
- Es soll zum einen um den Beschäftigtendatenschutz als Ganzes gehen und damit darum, wie Unternehmen mit den Informationen über ihre Mitarbeiter umgehen dürfen. Änderungen könnte hier ein Beschäftigtendatenschutzgesetz bringen.
Das Positionspapier von Bundesarbeits- und Bundesinnenministerium mit dem Titel „Vorschläge für einen modernen Beschäftigtendatenschutz. Innovation ermöglichen – Persönlichkeitsrechte schützen – Rechtsklarheit schaffen“ ist gerade der Startschuss für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Es geht vor allem auch um Minderung der Überwachungsmaßnahmen. „Arbeitgeber sollen aber keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile zur Bewertung von Beschäftigten erstellen dürfen.“ Auch verdeckte Überwachungen sollen zulässig sein, doch nur dann, „wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären.“ Die Eigengerätenutzung (Bring your own-Device) soll geregelt werden wie auch Bewerberdatenverarbeitung.
Es besteht für fast alle Stakeholder ein großes Bedürfnis nach konkreten Regelungen. Andererseits werden konkrete Regeln, die nicht nur Bekanntes wiederholen, bestehende Befugnisse, an die man sich gewöhnt hat, praktisch ändern. Gerade der für April 2023 geplante Stakeholder-Dialog wie die weiteren Anhörungen werden zeigen, ob sich Regelungen finden lassen, die mehrheitsfähig sind und nicht am Ende in der „Schublade des Beschäftigtendatenschutzes“ landen.
Immerhin, die EuGH-Entscheidung, 30.03.2023, C-34/21 (keine Quasi-Wiederholung von DSGVO-Vorschriften im nationalen Recht auch bei Öffnungsklauseln) zwingt den Gesetzgeber mittelbar, die Beschäftigtendatenschutzregelung des § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG, neu zu fassen.
- Parallel dazu sind die Datenschutzaufsichtsbehörden dabei, die Datenschutzvorgaben der DSGVO für das Bewerbungsverfahren zu konkretisieren. Hierzu wird der aktuelle Stand erläutert werden.
Am Nachmittag des 09.05.2023 werden Fachleute mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Thomas Fuchs diese wichtigen Themen des Beschäftigtendatenschutzes darstellen und diskutieren.
Weitere Informationen geben wir Ihnen in der Einladung bekannt, die wir etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung versenden.
Wir freuen uns, wenn Sie sich diesen Termin jetzt schon vormerken.