Zusammen mit der Verordnung zum Datenschutzgesetz (DSV) wird das neue Datenschutzgesetz am 1.9.2023 in Kraft treten. Grundsätzlich wurde das bisherige Recht an die technologischen Entwicklungen angepasst und lehnt sich an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) an.