Mit der KI-Verordnung steht der Rahmen für den Einsatz von KI in Europa. Gemäß Art. 4 der KI-Verordnung müssen Unternehmen als Betreiber von KI-Systemen dafür Sorge tragen, dass ihre Beschäftigten und Dritte über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Verpflichtung schließt insbesondere Kompetenzen im Datenschutz ein. Betreiber wird jedes Unternehmen, das KI in irgendeiner Form einsetzt.
Angesichts der komplexen Regelungen der KI-Verordnung, die neben die DS-GVO treten und mit dieser zusammenspielen, bedarf es für KI-Verantwortliche neben der allgemeinen Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz einer qualifizierten Fortbildung für alle Beschäftigten, die mit der Planung und dem Einsatz von KI betraut sind, die für die Bedingung von Arbeitsverhältnissen von Bedeutung sind. Nur so können Sie einen DS-GVO und KI-VO-konformen Einsatz von KI ermöglichen und Bußgelder nach DS-GVO und KI-VO und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus der DS-GVO und der KI-VO vermeiden.