Anlass für die Stellungnahme der GDD
In seiner Stellungnahme 08/20241 hat sich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) zu sog. „Consent or Pay“-Modellen geäußert, also Geschäftsmodellen, welche Nutzer von Onlinediensten vor die Wahl stellen, entweder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der verhaltensbasierten Onlinewerbung zuzustimmen oder aber eine Gebühr für den jeweiligen Dienst zu entrichten. Ihrem Anwendungsbereich nach war diese Stellungnahme des EDSA allerdings auf entsprechende Modelle großer Onlineplattformen bezogen2. Abschließende Aussagen bezüglich „Consent or Pay“-Modellen anderer Stellen als großer Plattformen sind mit der EDSA-Stellungnahme 08/2024 nicht verbunden, wenn sich auch gewisse Beurteilungstendenzen ableiten lassen mögen.
Der Stellungnahme 08/2024 des EDSA sollen allgemeine Guidelines des EDSA zu „Consent or Pay“-Modellen nachfolgen, welche einen weiteren Anwendungsbereich als die Stellungnahme haben und sich auf alle Arten von Verantwortlichen und sämtliche Verarbeitungszwecke beziehen sollen. In Vorbereitung dieser Guidelines hat der EDSA am 18.11.2024 eine „Stakeholder-Anhörung“ durchgeführt, zu welcher auch der von der GDD mitgegründete europäische Datenschutzdachverband CEDPO eingeladen war. Mit ihrer Stellungnahme unterstützt die GDD die Meinungsbildung im Rahmen von CEDPO mit Blick auf die Positionierung gegenüber dem EDSA.