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GDD-Arbeitskreis "Datenschutz-Praxis": Praxishilfe zur BDSG-Novelle II (2009)

 

BDSG-Novelle 2009

Die BDSG-Novelle II (2009) ist maßgeblich durch sog. „Datenschutzskandale“ motiviert, die insbesondere durch illegalen Datenhandel und Fälle ausufernder Mitarbeiterkontrolle gekennzeichnet waren.

Der mit Datenschutz-Praktikern und Juristen besetzte GDD-Arbeitskreis „Datenschutz-Praxis“ will mit dieser Publikation einen Beitrag zur Umsetzung der BDSG-Neuregelungen 2009 leisten.

Über die Einschränkung der Erlaubnis zur Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels und der Werbung sowie stark interpretationsbedürftige Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz hinaus hat der Gesetzgeber weitere Neuregelungen verabschiedet, die eine Anpassung der betrieblichen Datenschutzorganisation erforderlich machen, zumal parallel auch Vorschriften zur Effektivierung der internen und externen Datenschutzkontrolle geschaffen worden sind. Nicht zuletzt angesichts der hohen Bußgeldandrohung wird insbesondere auch auf ein ordnungsgemäßes Management von so genannten „Datenschutzpannen“ zu achten sein.

Die Neuregelungen zur Markt- und Meinungsforschung lassen noch verschiedene Abgrenzungsfragen offen, zu deren Lösung die Praxishilfe Anregungen geben soll.

Die vorliegenden Ausführungen werden ergänzt durch die von dem Arbeitskreis bereits publizierte Praxishilfe „Neue Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG“.

 

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