In Ergänzung zu ihrer Praxishilfe „Neue Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG“ hat die GDD nunmehr auf vielfachen Wunsch das Muster „Auftrag gem. § 11 BDSG“, das als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung dienen soll, ins Englische übersetzen lassen, um somit auch eine Hilfestellung für Fälle internationaler Auftragsdatenverarbeitung zu bieten. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass die Europäische Kommission jüngst ein neues Standardvertragswerk für den Fall der Auftragsverarbeitung in Drittländern beschlossen hat, das speziell der zunehmenden Vergabe von Unterauftragsverhältnissen Rechnung tragen soll.
Neben ihrem Muster zur Auftragserteilung nach § 11 BDSG hat die GDD auch die Hinweise zur Erstellung einer Anlage zur Vereinbarung nach § 11 BDSG (technisch-organisatorische Maßnahmen) sowie das Musterformular „Dokumentation der Ergebnisse von Kontrollmaßnahmen“ ins Englische übersetzen lassen.