GDD-Praxishilfe zur Einwilligung
GDD-Arbeitskreis "DS-GVO Praxis" veröffentlicht Hinweise zur datenschutzrechtlichen Einwilligung nach neuem Recht.
Die Einwilligung ist einerseits Betroffenenrecht, da sie der betroffenen Person die Möglichkeit gibt, aktiv über die Verarbeitung, ihre Zwecke und näheren Umstände zu bestimmen. Andererseits ist sie aus Sicht des Verantwortlichen ein Erlaubnistatbestand im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
Eine wirksame Einwilligung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, zudem werden gesteigerte Anforderungen an den Nachweis gestellt. Darüber hinaus kann die Einwilligung von der betroffenen Person widerrufen werden.
GDD-Praxishilfe zur Einwilligung
Die vorliegende Praxishilfe befasst sich u.a. mit Fragen der Wirksamkeitsvoraussetzungen, des Nachweises und der Widerruflichkeit. Daneben werden konkrete Sonderfälle besprochen, wie z.B. der Umgang mit Alteinwilligungen, Werbeeinwilligungen und solchen im Beschäftigungsverhältnis.
GDD-Praxishilfe zur Einwilligung
Version 1.1, Stand Mai 2018.