Wann |
30.01.2023 um 00:00 bis 31.01.2023 um 00:00 |
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Wo | Garmisch-Partenkirchen |
Termin übernehmen |
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Die GDD bietet mit ihrem GDD-Winter-Workshop Datenschutzbeauftragten und Datenschutzdienstleistern eine Möglichkeit zur kompakten Weiterbildung an. Aufgearbeitet werden Themenstellungen, die sich in vielen Unternehmen aktuell stellen. Kompetente Referenten zeigen hier den jeweiligen Beratungsbedarf auf. Die Fort- und Weiterbildung in einem dynamischen Thema wie dem des Datenschutzes ist essenziell für die Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzberaters bzw. des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Der GDD-Winter-Workshop bietet zugleich den Nachweis der gem. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO, §§ 5, 6, 38 BDSG geforderten gesetzlichen Fachkunde gegenüber den jeweiligen Auftraggebern, Arbeitgebern und den Aufsichtsbehörden.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer von Online Schulungen:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
Themen u.a.:
RA Andreas Jaspers, Geschäftsführer der GDD e.V., Bonn
Andreas Sachs, Diplom-Informatiker, Leiter des technischen Referats sowie Vertreter des Präsidenten beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Ansbach
Ulrike Egle, Deputy General Counsel, Lawyer, Rechtsabteilung, Ravensburger AG, Ravensburg
- Wie passen DSGVO und BDSG zusammen? Anwendungsbereich/ber. Interesse/Bußgelder
- Kollektivvereinbarungen als Rechtsgrundlage?
- Betriebsvereinbarung /Tarifvertrag
- Schadenersatz Art. 82 im Arbeitsverhältnis
- Die neue Rolle des Betriebsrats § 79a BetrVG und der betriebliche DSB
Dr. Stefan Brink, LfDI Baden-Württemberg, Stuttgart