Schwerpunkte bilden die Datenschutz-Implikationen insbesondere bei
- der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - ab 1.1.2023
- dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - ab ca. Mai 2023
- der Umstellung auf elektronische Betriebsprüfung der Sozialversicherung - ab ca. Mitte 2023
- der „systematischen Arbeitszeiterfassung“ in Folge des BAG-Urteils vom 13.09.2022
- Umsetzung des neuen § 79a BetrVG – laufend
- der Verhaltensregel zur Auftragsbearbeitung (Trusted Data Prozessor) - seit November 2022
- der Nutzung von Standardvertragsklauseln für den Drittlandstransfer - ab 23.12.2022
- Verabschiedung eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission zum EU-US-Datenschutzrahmen – ab ca. Sommer 2023
- der „EU-Datengrenze“ bei Nutzung von Microsoft Cloud-Diensten – ab 1.1.2023