Am 25. Juni 2004 veranstaltete die GDD im Schulungszentrum der gastgebenden Fraport AG in Frankfurt am Main ihren traditionellen Informationstag, der GDD-Mitgliedern regelmäßig die Möglichkeit eröffnet, aktuelle Fragen des Datenschutzes mit Vertretern der Datenschutzaufsichtsbehörden zu erörtern. Schwerpunkt der mit 170 Teilnehmern abermals gut besuchten Veranstaltung war der Themenkomplex „E-Marketing und Datenschutz“, ein Bereich, der insbesondere vor dem Hintergrund der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) noch weiter an Aktualität gewonnen hat.
Die Leitung des GDD-Infotages 2004 übernahm zunächst der GDD-Vorstandsvorsitzende Bernd Hentschel. Nach einem kurzen Grußwort übergab er das Wort an den Geschäftsführer der GDD, Andreas Jaspers, der über die Neuauflage der GDD-Umfrage zu den Aufgaben und der Stellung des Datenschutzbeauftragten berichtete. Die Umfrage sei von der GDD im Jahre 1996 erstmalig durchgeführt worden. Zwischenzeitlich hätten sich die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Unternehmen und Behörden aber nicht unerheblich verändert. Insbesondere das im Jahr 2001 novellierte Bundesdatenschutzgesetz habe die Anforderungen an den Datenschutz erheblich erweitert und neue Aufgaben für den Datenschutzbeauftragten mit sich gebracht. Weiterhin sei zu beachten, dass seit 1996 die bereichsspezifischen Vorschriften zum Datenschutz z.B. durch den Telekommunikations- und Multimediadatenschutz erheblich zugenommen hätten. Vor diesem Hintergrund habe sich die GDD nunmehr entschlossen, die aktualisierte Umfrage durchzuführen. Die Ergebnisse der Umfrage sollen auch zur Aktualisierung des Berufsbildes des betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten dienen. Herr Jaspers bat die Anwesenden um rege Teilnahme und wies darauf hin, dass allen Teilnehmern eine vollständige Auswertung der Umfrage zur Verfügung gestellt werde.
Ralf Menger (Regierungspräsidium Darmstadt) nahm unter dem Titel „E-Mail-Marketing im Umbruch“ eine Standortbestimmung vor. Danach habe das Medium E-Mail mit erheblichen Imageproblemen zu kämpfen. Grund dafür sei insbesondere, dass Viren, Würmer & Co., die früher hauptsächlich über Datenträger Verbreitung gefunden hätten, heute per E-Mail verbreitet würden. Ein großer Vertrauensverlust werde zudem durch den ständig ansteigenden Versand sog. SPAM-E-Mails verursacht. Studien zufolge seien mittlerweile 76 % aller weltweiten E-Mails als SPAM anzusehen. Nach diesem praktischen Problemaufriss skizzierte der Referent die datenschutzrechtlichen Aspekte des E-Mail-Marketing, wobei er sich insbesondere mit der Online-Einwilligung beim Permission-Marketing auseinander setzte. Ralf Menger setzte sich dabei für das sog. „Double Opt-In“-Verfahren ein. Dabei wird dem Kunden nach Adresseingabe im Internet eine ausführliche Benachrichtigungs- und Bestätigungs-
E-Mail zugesandt, die von ihm zurückgesandt werden muss. Erst danach wird die Adresse als sicher authentifiziert angesehen.
Im Anschluss daran zeigte Rechtsanwalt Robert Löhr (Clifford Chance) die Konsequenzen der - am 8. Juli 2004 zwischenzeitlich in Kraft getretenen - Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für den Bereich des E-Marketing auf. Zentrale Bedeutung komme insofern der neuen Regelung zum Schutz vor unerbetenen Nachrichten in § 7 UWG zu. Nach § 7 Abs. 1 UWG n.F. handele unlauter, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästige, wobei eine unzumutbare Belästigung gemäß § 7 Abs. 2 UWG n.F. insbesondere anzunehmen sei
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Eine eng umgrenzte Ausnahme von dem damit grundsätzlich bestehenden Verbot von Werbung unter Verwendung elektronischer Post sei allerdings in § 7 Abs. 3 UWG n.F. enthalten. Nach dieser Regelung sei bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post eine unzumutbare Belästigung ausnahmsweise dann nicht anzunehmen, wenn
Prof. Jürgen Sucka (LfD Niedersachsen) stellte die vom LfD Niedersachsen herausgegebene Handlungsanleitung „Datenschutzgerechtes Internetangebot der Wirtschaft“ vor. Die Handlungsanleitung sei als datenschutzrechtliche Praxishilfe bei der Erstellung bzw. Aktualisierung des firmeneigenen Internetauftritts konzipiert. Bei der Entwicklung habe man besonderen Wert auf eine praxisnahe, leicht nachvollziehbare Darstellung gelegt und einen Aufbau gewählt, der sich an den gängigen Erscheinungsformen des E-Commerce orientiere: Informationsabruf, Publikation, Customizing, Individualkommunikation, Individualdienstleistung und Bezahlung. Die Anleitung folge dabei einem Modulsystem, was bedeute, dass neben den beiden Grundlagenkapiteln jeweils nur die Kapitel bearbeitet werden müssten, die nach der Zusammensetzung des konkreten Internetangebotes erforderlich seien. Ein ständig aktualisierter Text der Handlungsanleitung sei im Internet unter der Adresse http://www.lfd.niedersach-sen.de verfügbar.
Dagmar Rebske (Datenschutzbeauftragte der Fraport AG) informierte über das seit Mitte März 2004 am Flughafen Frankfurt/Main durchgeführte Forschungsprojekt „BIOP II“. Durch den Großversuch, den das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Auftrag des Bundesinnenministeriums am Frankfurter Flughafen durchführe, erhoffe man sich Erkenntnisse über die Alltagstauglichkeit der verschiedenen biometrischen Verfahren. Dies sei insbesondere erforderlich, um eine sachgerechte Entscheidung über die Einbeziehung von biometrischen Merkmalen in künftige Personaldokumente treffen zu können. Nachfolgend berichtete Martin Willich (Projektleiter System- und Verfahrensentwicklung bei der Fraport AG) über nähere Details des Projektes. Insgesamt seien in das Verfahren 2100 Personen (1000 Mitarbeiter der Fraport AG, 1000 Mitarbeiter der Lufthansa und 100 BGS-Bedienstete) involviert, die sich freiwillig für das Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt hätten. Von den Kandidaten seien im Vorfeld drei Merkmale gespeichert worden: Gesichtserkennung, Iris-Muster und Fingerabdrücke, die Favoriten in der internationalen Diskussion um eine massentaugliche Nutzung der Biometrie. Nach diesem sog. Enrolmentverfahren sei das Forschungsprojekt nunmehr in die eigentliche Testphase gelangt, im Rahmen derer die Kandidaten angehalten seien, je zwei Betätigungen pro Tag und Erkennungssystem durchzuführen. Mit den ersten Ergebnissen des Testverfahrens sei ab Oktober 2004 zu rechnen, wobei entscheidende Bedeutung vor allem von den Faktoren Fehleranalyse und Benutzerakzeptanz ausginge. Die Teilnehmer erhielten am Ende der Veranstaltung die Gelegenheit, sich ein Bild von den am Frankfurter Flughafen erprobten Erkennungssystemen und ihrer Funktionsweise zu machen.
Unter den Gästen des GDD-Informationstages 2004 befanden sich auch sechs Vertreter der neu gegründeten niederländischen Vereinigung für Datenschutzbeauftragte „Het Nederlands Genootschap van Functionarissen voor de Gegevensbescherming“ (NGFG). Die Vorsitzende der NGFG, Zusan Titulaer, richtete ein Grußwort an die GDD und sah einer Kooperation der beiden Vereinigungen positiv entgegen.
Das Schlusswort sprach Wolfgang Strubel (GDD-Vorstand), der den zweiten Teil der Veranstaltung einschließlich der regen Diskussion zur datenschutzrechtlichen Beurteilung des E-Marketing geleitet hatte.