Die GDD-Datenschutz-Akademie bietet Datenschutzbeauftragten die Option, sich ihre Qualifikation zertifizieren zu lassen.
Die Prüfung besteht aus drei Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Gegenstand ist die Basisqualifikation des/der Datenschutzbeauftragten, wie sie in den GDD-Basis-Schulungen Teil 1, Teil 2 und Teil 3 vermittelt wird. Die Zulassung zur Prüfung ist vom Besuch der GDD-Basis-Schulungen unabhängig. Nachzuweisen ist jedoch der anderweitige Erwerb der erforderlichen Kenntnisse.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung besteht optional die Gelegenheit, die wesentlichen Inhalte der Basisqualifikation im Rahmen eines Repetitoriums anhand von Praxisbeispielen und Fallübungen aufzuarbeiten.
Weitere Informationen zum Schulungsprogramm finden Sie hier.