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GDD-Praxishilfen
Dokumentation und Vereinbarungen
Muster (Stand: Juni 2021) als .docx
Recht
Betroffenenrechte
Auszug aus kommender Praxishilfe "Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO"
Internationales
GDD-Ratgeber
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Aktionen
GDD-Aktionen zum jährlichen Europäischen Datenschutztag im Januar
Gewinnspiel
Zusätzlich veranstaltet die GDD ein Gewinnspiel.
Mit Unterstützung der Datakontext GmbH, verlost die GDD fünf Freiplätze für Online-Kompaktkurse (OKK) zum Datenschutz in diesem Jahr.
Die aktuell angebotenen OKK finden Sie unter: https://www.datakontext.com/datenschutz/shop/online-kompaktkurse/
Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Gewinnspiel OKK" an gewinnspiel@gdd.de.
Die Gewinner/-innen werden nach der Auslosung per E-Mail kontaktiert.
Die Möglichkeit zur Gewinnspielteilnahme endet mit Ablauf von Freitag, den 02.02.2024.
Rechtshinweis / Teilnahmebedingungen:
Gewinner/-innen werden durch Auslosung nach dem Zufallsverfahren ermittelt. Sollten ermittelte Gewinner/-innen innerhalb angemessener Frist unerreichbar sein, werden weitere Gewinner/-innen nachgelost. Das Gewinnspiel endet mit der erfolgreichen Gewinnübergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Beschäftigte der GDD-Geschäftsstelle sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Datenschutzhinweis:
Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir, um im Gewinnfall Ihre Anschrift zu erfragen und verarbeiten diese ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels. Im Rahmen des Gewinnspiels erhobene E-Mail-Adressen werden spätestens 2 Monate nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Es erfolgt – außer wir sind dazu rechtlich verpflichtet oder es ist dies zur Rechtsverteidigung unabdingbar – keine Weitergabe der personenbezogenen Gewinnspieldaten an Dritte. Bitte beachten Sie auch unsere nachfolgend verlinkte Erklärung zum Datenschutz.
18. Europäischer Datenschutztag:
Neue Checkliste zu Auskunftsersuchen und Gewinnspiel der GDD
Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird seit 2007 jährlich um den
28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden war.
Checkliste zu Auskunftsersuchen
Die GDD hat zum 18. Europäischen Datenschutztag eine „Checkliste zu Auskunftsersuchen“ veröffentlicht. Nach Art. 15 DS-GVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie bestimmte „Metainformationen“ bezogen auf die Datenverarbeitung. Vor dem Hintergrund der formal-rechtlichen Anforderungen, des teilweise großen Umfangs der zu beauskunftenden Daten und des engen Zeitfensters zur Bearbeitung ist es unumgänglich, dass der Verantwortliche insofern bereits im Vorfeld organisatorische, normative, prozessuale und technische Voraussetzungen schafft, Auskunftsansprüche effektiv bearbeiten zu können. Hierzu gehört insbesondere, dass alle Beschäftigten mit entsprechenden Awareness und Schulungsmaßnahmen regelmäßig sensibilisiert werden, Auskunftsanfragen zu erkennen und die im Unternehmen festgelegten Prozeduren einzuhalten. Die vorliegende Praxishilfe soll einen Überblick geben, welche Grundlagen beim Verantwortlichen konkret geschaffen werden müssen, um den aus Art. 15 DS-GVO resultierende Verpflichtungen vollständig und vor allem auch zeitgerecht nachkommen zu können. Unter Zugrundelegung der bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere der Rechtsprechung des EuGH, werden Vorschläge für eine sinnvolle und praktikable Umsetzung gemacht.
Zusätzlich veranstaltet die GDD ein Gewinnspiel.
Dank der Unterstützung durch den Verlag C.F. Müller GmbH, Heidelberg, verlost die GDD passend zum Thema ihrer neuen Praxishilfe zehn Exemplare des "Heidelberger Kommentars TTDSG (2022)".
Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Gewinnspiel TTDSG"an die GDD.
Die Gewinner/-innen werden nach der Auslosung zwecks postalischer Übersendung des Kommentars per E-Mail kontaktiert.
Die Möglichkeit zur Gewinnspielteilnahme endet mit Ablauf von Freitag, den 03.02.2023.
Rechtshinweis / Teilnahmebedingungen:
Gewinner/-innen werden durch Auslosung nach dem Zufallsverfahren ermittelt. Sollten ermittelte Gewinner/-innen innerhalb angemessener Frist unerreichbar sein, werden weitere Gewinner/-innen nachgelost. Das Gewinnspiel endet mit der erfolgreichen Gewinnübergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Beschäftigte der GDD-Geschäftsstelle sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Datenschutzhinweis:
Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir, um im Gewinnfall Ihre Anschrift zu erfragen und verarbeiten diese ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels. Im Rahmen des Gewinnspiels erhobene E-Mail-Adressen werden spätestens 2 Monate nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Es erfolgt – außer wir sind dazu rechtlich verpflichtet oder es ist dies zur Rechtsverteidigung unabdingbar – keine Weitergabe der personenbezogenen Gewinnspieldaten an Dritte. Bitte beachten Sie auch unsere verlinkte Erklärung zum Datenschutz.
Anlässlich des 17. Europäischen Datenschutztags am 28.01.2023 veröffentlicht die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. eine neue Praxishilfe zum aktuellen Thema "ePrivacy und Datenschutz beim Onlineauftritt".
Betreiber von Websites, Apps und Co. haben die Vorgaben des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), insbes. § 25 TTDSG, sowie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu beachten. § 25 TTDSG setzt europäische Vorgaben, konkret: Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL (RL 2002/58/EG), nahezu wortgleich in nationales Recht um. Die Interpretation der europäischen Norm kann insofern auch für die Auslegung und Anwendung der TTDSG-Bestimmung herangezogen werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass zeitgleich mit der DS-GVO am 25.05.2018 auch eine diese ergänzende und die ePrivacy-RL ersetzende ePrivacy-VO als in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht in Kraft treten sollte. Dies ist nicht geschehen. Ob bzw. wann es noch zum Inkrafttreten der ePrivacy-VO kommen wird, ist unklar. Bis zur Geltung der ePrivacy-VO gilt das bestehende europäische ePrivacy Recht fort, also die ePrivacy-RL in Fassung der sog. „Cookie Richtlinie“ (Richtlinie 2009/136/EG).
Es wird erläutert, auf welche Verhaltensweisen des Websitebetreibers § 25 TTDSG bzw. die DS-GVO konkret Anwendung finden, also ihr sachlicher Anwendungsbereich. Zudem wird der Rechtsrahmen dargestellt, der sich aus § 25 TTDSG bzw. der DS-GVO ergibt, also was konkret mit den personenbezogenen Daten der Websitenutzer/-innen gemacht werden bzw. unter welchen Voraussetzungen beim Einsatz von Cookies und Co. auf deren Endgeräte zugegriffen werden darf.
Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird seit 2007 jährlich um den 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden war.
Am 28.01.2022 wurde – wie jedes Jahr an diesem Tag seit 2007 – der Europäische Datenschutztag begangen.
Der Datenschutztag soll das Bewusstsein der Menschen in Europa dafür schärfen, welche ihrer personenbezogenen Daten durch wen bei welcher Gelegenheit und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Und er soll sie dafür sensibilisieren, welche Rechte sie in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten haben. Neben Staaten und ihren Behörden sind auch Firmen oder Verbände aufgefordert, an diesem Tag mit Aktionen und Veranstaltungen auf das Thema aufmerksam zu machen.
Der 28.01. wurde als Datum für den Europäischen Datenschutztag gewählt, weil an diesem Tag 1981 mit der Europäischen Datenschutzkonvention des Europarates das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Datenschutzabkommen und internationale Instrument zum Schutz personenbezogener Daten unterzeichnet wurde.
Zum diesjährigen Datenschutztag hat die GDD ein Online-Datenschutz-Quiz mit Schwerpunkt europäischer Datenschutz durchgeführt, in dem etwa Fragen zur Funktion und Arbeitsweise des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) oder den Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zu beantworten waren.
Wie bereits ein anderes GDD-Datenschutz-Quiz in der Vergangenheit, stieß auch die neue Aktion auf große Resonanz. Insgesamt versuchten sich 719 Teilnehmer/-innen an den von der GDD gestellten Fragen. Davon beantworteten 136 Teilnehmer/-innen sämtliche Fragen richtig.
Anlässlich des 16. Europäischen Datenschutztags am 28.01.2022 stellt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. Ihre Datenschutzexpertise erneut auf die Probe!
Und das Beste:
Unter allen Teilnehmer/-innen, die alle Fragen richtig beantwortet haben, verlost die GDD:
- 1 Exemplar des DS-GVO Audit Tools, einem Quick-Check zur Beurteilung einer Datenschutz-Organisation,*
- 3 Gutscheine für eine kostenfreie Teilnahme an einem Datakontext Online-Kompaktkurs á 90 Minuten freier Wahl,*
*freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der DATAKONTEXT GmbH in Frechen.
sowie
- 10 Exemplare der Gesetzestextsammlung DS-GVO/BDSG mit TTDSG und NetzDG, herausgegeben von Schwartmann/Jaspers,**
**freundlicherweise zur Verfügung gestellt vom C.F. Müller-Verlag, Heidelberg.
Die Gewinner/-innen werden per E-Mail von uns benachrichtigt; zur Teilnahme ist daher die Angabe einer funktionierenden E-Mail-Adresse erforderlich.
Die Möglichkeit zur Gewinnspielteilnahme endet mit Ablauf von Dienstag, dem 01.02.2022.
Zum GDD-Datenschutz-Quiz geht es hier!
Die richtigen Antworten veröffentlichen wir am Mittwoch, den 02.02.2022 auf der Website der GDD!
Rechtshinweis / Teilnahmebedingungen:
Gewinner/-innen werden durch Auslosung nach dem Zufallsverfahren ermittelt. Sollten ermittelte Gewinner/-innen innerhalb angemessener Frist unerreichbar sein, werden aus den richtigen Antworten weitere Gewinner/-innen nachgelost. Das Gewinnspiel endet mit der erfolgreichen Gewinnübergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Beschäftigte der GDD-Geschäftsstelle sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Datenschutzhinweis:
Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir, um im Gewinnfall Ihre Anschrift zu erfragen und verarbeiten diese ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels. Im Rahmen des Gewinnspiels erhobene E-Mail-Adressen werden spätestens 2 Monate nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Es erfolgt – außer wir sind dazu rechtlich verpflichtet oder es ist dies zur Rechtsverteidigung unabdingbar – keine Weitergabe der personenbezogenen Gewinnspieldaten an Dritte. Bitte beachten Sie auch unsere nachfolgend verlinkte Erklärung zum Datenschutz (dort. Pkt. 11).
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