GDDcert. EU Datenschutzbeauftragte
Die GDD hat aus ihrer über 30-jährigen Erfahrung ein gestuftes Schulungskonzept zur Aus- und Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und Behörden entwickelt. Unter dem Dach der GDD-Datenschutz-Akademie wird dabei die Basisqualifikation des/der Datenschutzbeauftragten in einem insgesamt 10-tägigen Seminarzyklus vermittelt. Dieser besteht aus drei Abschnitten und umfasst die Gebiete des
- Datenschutzrechts und der Datenschutzorganisation (Teil 1)
- technisch-organisatorischen Datenschutzes (Teil 2) und
- Datenschutz-Managements (Teil 3).
Die GDD-Datenschutz-Akademie bietet seit dem Jahr 2005 die Möglichkeit der Zertifizierung der Basisqualifikation des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten an. Die Zertifizierung zum/zur „betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert. EU)“ bringt den Unternehmen und den Datenschutzbeauftragten mehrere Vorteile:
- Die Qualifikation des betrieblichen Datenschutzbeauftragten kann im Unternehmen und gegenüber den Aufsichtsbehörden dokumentiert werden.
- Weiterhin kann das Unternehmen durch die Zertifizierung ihres Datenschutzbeauftragten seine Datenschutzqualität gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit nachweisen.
- Im Rahmen des Risikomanagements wird zudem die Fachkompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten attestiert. Das GDDcert. EU ermöglicht Dienstleistern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten überdies den Nachweis der Datenschutzkompetenz sowohl im Konzern als auch als Anbieter auf dem freien Markt.
Konzeption und Inhalt der Prüfung zum GDD-zertifizierten Datenschutzbeauftragten wurden vom Präsidium der GDD-Datenschutz-Akademie festgelegt. Dieses Präsidium besteht aus in Forschung und Lehre anerkannten Experten auf dem Gebiet des Datenschutzes.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Kandidaten haben jeweils eine Klausur zu den drei Teilbereichen der Basisqualifikation zu fertigen. Die Klausuren bestehen teilweise aus einem Multiple Choice und einem Fragenteil. Im Rahmen der mündlichen Prüfung ist ein Kurzvortrag zu halten, der anschließend zur Diskussion gestellt wird.