Datenschutz als rechtliche und gesellschaftliche Verpflichtung
Über den Verein
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. agiert als gemeinnütziger Verein für einen sinnvollen, vertretbaren und technisch realisierbaren Datenschutz.
Dabei versteht sich die GDD als Organisation für die Belange der Daten verarbeitenden Stellen – insbesondere auch der mittelständischen Wirtschaft –, deren Datenschutzbeauftragten und der betroffenen Bürger. Im Vordergrund steht dabei auch die Förderung von Selbstkontrolle und Selbstregulierung von Unternehmen.
Die GDD betreibt eine politische Interessensvertretung für realisierbare Vorgaben an Datenschutz und Datensicherheit.
In der Aus- und Weiterbildung betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter stellt die GDD als Inhaber des Zertifikats GDDcert. (EU) ihre fachliche Anerkennung und den damit verbundenen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Verfügung. Die GDD begreift sich seit über 45 Jahren als ein sich stetig fortbildender und weiter entwickelnder Verein, welche die Datenschutzkompetenzen in den Vordergrund stellt. Das spiegelt sich auch in den eigenen Arbeitskreisen sowie übergeordneten Gremien wider, in denen die GDD fachlich vertreten ist. Prominentestes Beispiel dafür ist der Dachverband Confederation of European Data Protection Organisations (CEDPO), in der die GDD seit 2011 als Gründungsmitglied aktiv mitwirkt und den sie im Rahmen ihrer Vereinsarbeit maßgeblich mitträgt.
Zahlen und Fakten zur GDD
- Gegründet 1977 – über 45 Jahre Datenschutz-Kompetenz
- Mehr als 3.600 Mitglieder
- 34 Erfahrungsaustauschkreise bundesweit mit insgesamt mehr als 5.000 Teilnehmenden
- Ausbildung von mehr als 12.000 Datenschutzverantwortlichen in der GDD-Datenschutz-Akademie
Vorstandsarbeit
Der Vorstand setzt sich maßgeblich aus Vertretern der Wissenschaft und Datenschutzpraxis, aber auch aus Angehörigen der Justiz zusammen. In diesem Zusammenspiel aus theoretischer Grundlagenexpertise und praktischem Wissen samt Anwendungskompetenz findet sich der Ankerpunkt der guten Arbeit. Um aktuelle Geschehnisse der gesamten Datenschutzwelt aufzuarbeiten, tagt der Vorstand mehrfach im Jahr und entwickelt davon ausgehend die Ausrichtung und Tätigkeiten der GDD kontinuierlich und punktgenau weiter. Dabei werden Trends und Entwicklungen in der Praxis, aber auch Sorgen durch aufsichtsbehördliche und gerichtliche Entscheidungen oder gesetzliche Veränderungen mithilfe praktisch orientierter Vorstandsmitglieder in den Mittelpunkt gerückt.
Datenschutz im Blick
Datenschutz, Datensicherheit und Informationssicherheit sollen alle Beteiligten vor den mit jeder Datenverarbeitung verbundenen Gefahren schützen. Ordentliche Unternehmer und andere Verantwortliche haben den Anspruch die gesetzlichen Vorschriften erfüllen zu wollen und den Datenschutz hinreichend ernst zu nehmen. Die Einhaltung aller umfänglichen datenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften gehört grundsätzlich zu den Sorgfalts- und Organisationspflichten eines Verantwortlichen und seiner vertretungsbefugten Organe wie Vorstand oder Geschäftsführung. Die GDD leistet seit vielen Jahrzehnten einen unterstützenden Beitrag zur sachgerechten Erfüllung dieser Pflichten.
Die GDD im europäischen Kontext
Die GDD wirbt auch auf internationaler Ebene für die eigenen Werte im Datenschutz und beruft sich auf das bewährte Prinzip der Selbstkontrolle. Nicht nur damit bringt sich die GDD aktiv in die datenschutzrechtliche EU-Gesetzgebung ein: Der wichtige globale Aspekt des Datenschutzes ist auch durch fachlichen Austausch insbesondere mit Datenschutz-Kontrollstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten ein fester Bestandteil der GDD.
CEDPO
CEDPO berät derzeit die Europäische Kommission bei der Anwendung der DS-GVO als Mitglied einer Multi-Stakeholder-Expertengruppe. Sie nimmt auch regelmäßig an Workshops des Europäischen Datenschutzausschusses teil, um ihre praktische Sicht auf DS-GVO-bezogene Themen zu vermitteln.
CEDPO-Ziele:
- die Rolle der Datenschutzbeauftragten fördern,
- Beratung zu einem ausgewogenen, praktikablen und wirksamen Datenschutz sowie
- Beitrag zu einer besseren Harmonisierung der Datenschutzgesetze und -praktiken in der EU/im EWR.