Bereichsbild

Mitgliedschaft

Mitglied werden

 

Die GDD bietet folgende Mitgliedschaften an:

  • Konzern-/Firmen-/Behördenmitgliedschaft
  • Mitgliedschaft als betrieblicher/behördlicher Datenschutzbeauftragter
  • persönliche Mitgliedschaft

Der überwiegende Teil der Mitglieder besteht aus Unternehmen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Um weitere Informationen über die GDD und einer Mitgliedschaft zu erhalten, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Vorteile der GDD-Mitgliedschaft

  • Mitglieder-Nachrichten mit aktuellen Fachinformationen
  • Bezug der Zeitschrift „Recht der Datenverarbeitung“ (RDV)
  • Nutzung des GDD-Rechts- und Literaturarchivs
  • DataAgenda Plus
        >>    Muster und Checklisten zum Datenschutz
        >>    RDV ONLINE Archiv (frei durchsuchbar)
        >>    Online Abo IT-SICHERHEIT (frei durchsuchbar)
        >>    Aktuelle Arbeitspapiere (monatliche Erscheinungsweise)
        >>    Webinare zu sechs Datenschutz-Themen
  • Beratung bei konkreten Einzelfragen
  • Unterstützung gegenüber Behörden
  • Mitgestaltung der GDD-Erfahrungsaustauschkreis-Arbeit
  • Mitwirkung in den GDD-Fachgruppen
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen zu aktuellen Themen
  • Teilnahme an den GDD-Informationstagen
  • Vergünstigungen

>>    bei GDD-Veranstaltungen (z.B. DAFTA, Basis-Schulungen, Fachforen)
>>    beim Bezug von Arbeitshilfen und Schulungsmaterial

  • Unterstützung bei der Lösung von Rechtsproblemen

Unterschied zwischen Firmenmitgliedschaft und persönlicher Mitgliedschaft als betrieblicher Datenschutzbeauftragter

1. Persönliche Mitgliedschaft als betrieblicher Datenschutzbeauftragter

    • o.g. Vergünstigungen und Vorteile nur auf die Person beschränkt,
    • allgemeine Beratung bei datenschutzrechtlichen Problemen

2. Firmenmitgliedschaft

    • mehrere Mitarbeiter des Unternehmens können vergünstigt an Seminaren, Foren, DAFTA teilnehmen,
    • mehrere Mitarbeiter können kostenlos am jährlichen GDD-Infotag teilnehmen
    • konkrete Beratung/Ausarbeitungen bei firmenspezifischen datenschutzrechtlichen Problemen


Die persönliche Mitgliedschaft (150,- € im Jahr) ist nur für Privatpersonen bestimmt. D. h. es werden Ihnen nur die Sachleistungen zugesandt und diese Form der Mitgliedschaft beinhaltet keine Beratung. Bei allen Arten der Mitgliedschaften sind die Sachleistungen gleich.

Mitgliedsbeiträge*                                                       

Preis

1. Mindestbeiträge

a. Studenten  40,00 EUR
b. Rentner/Pensionäre 100,00 EUR
c. Persönliche Mitglieder (nur Privatpersonen) 150,00 EUR
d. Betrieblicher/behördlicher DSB (pers. Mitglied) 250,00 EUR
e. Regionale Verbände, Kammern 400,00 EUR
f. Bundesverbände, Kammern 500,00 EUR

Mitgliedsbeiträge*                                                           

Preis

2. Firmen-/Behördenmitgliedschaften

  
bis zu 1.000 Beschäftigte    300,00 EUR
1.001 - 2.000  Beschäftigte  400,00 EUR
2.001 - 5.000 Beschäftigte  500,00 EUR
5.001 - 8.000 Beschäftigte  600,00 EUR
ab 8.001 Beschäftigte 1000,00 EUR

Mitgliedsbeiträge*

Preis

3. Konzern-Mitgliedschaften

auf Anfrage

Bei Beitritt im 2. Halbjahr ist nur die Hälfte des Beitrags zu entrichten.

 

Dokumente zur Mitgliedschaft:

Bei Beitritt im 2. Halbjahr ist nur die Hälfte des Beitrages zu entrichten.

 

* Der Vereinsbeitrag ist ein Kalender-Jahresbeitrag. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 30.09. vor Jahresende gekündigt wird.