Angesichts der dynamischen Natur des technologischen Fortschritts und der sich ständig ändernden Datenschutzlandschaft ist eine kontinuierliche Evaluation und Anpassung dieser Verordnung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie effektiv und angemessen bleibt.
In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission, die gemäß Art. 97 Abs. 1 DS-GVO dazu verpflichtet ist, in einem turnusmäßigen Abstand von vier Jahren dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat einen Evaluierungsbericht zur DS-GVO vorzulegen, den Vorgang in Gang gesetzt und um Beteiligungen bis zum 8. Februar 2024 gebeten.
In der folgenden Stellungnahme wird die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. die Umsetzung der DS-GVO im Kontext der laufenden Evaluation der DS-GVO näher beleuchten und hinsichtlich der wichtigsten Aspekte Verbesserungs- sowie Anpassungsmöglichkeiten darlegen.