GDD veröffentlicht Fragenkatalog zum Einsatz von ChatGPT
Generative Künstliche Intelligenz (KI) kann, wie jede andere Technologie, auch Risiken für den Datenschutz bergen, wenn sie nicht verantwortungsvoll eingesetzt wird.
Und es braucht nicht viel Fantasie, um zu erkennen, wie schnell ein Unternehmen eine hart erarbeitete Beziehung zu seinen Kunden durch eine schlechte Nutzung generativer KI beschädigen kann. Doch auch wenn die Technologie neu ist, bleiben die Grundsätze des Datenschutzrechts die gleichen und es gibt einen klaren Fahrplan für Unternehmen, um Innovationen so zu gestalten, dass die Privatsphäre der Menschen gewahrt bleibt.
Organisationen, die generative KI entwickeln oder einsetzen, sollten ihre Datenschutzverpflichtungen von Anfang an berücksichtigen und einen Ansatz des Datenschutzes durch Design und durch Voreinstellung verfolgen (Art. 25 DS-GVO). Dies ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das Datenschutzrecht gilt dabei auch dann, wenn die personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.
Die GDD hat einen Fragenkatalog erarbeitet, den Unternehmen, die generative KI entwickeln oder verwenden, die personenbezogene Daten verarbeitet, im Vorfeld berücksichtigen sollten.