Covid-FAQ Kontrolle der Beschäftigten (Kontrolle der Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Coronavirus)
Arbeitgeber sind nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zur Fürsorge gegenüber ihren Beschäftigten verpflichtet.
Dazu gehört es auch, sowohl die betriebliche Sicherheit als auch die Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Zusammenhang mit der Rückkehr der Beschäftigten an ihre Arbeitsplätze den Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 veröffentlicht, um einen einheitlichen Schutz für Beschäftigte zu schaffen. Maßnahmen zur Umsetzung des Standards bzw. im Rahmen der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht müssen dabei allerdings auch immer hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Zulässigkeit beurteilt werden.
Die folgenden FAQ sollen sich daher mit den derzeit relevanten Fragen rund um die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Kontrolle von Beschäftigten und deren datenschutzrechtlicher Zulässigkeit befassen. Die Ausführungen in Bezug auf eine Corona-Warn-App orientieren sich ausschließlich an der App der Bundesregierung.