Betriebsrätemodernisierungsgesetz - Stellungnahme der GDD zur Verantwortlichkeit des Betriebsrates.
Die Bundesregierung hat am 31.03.2021 einen Entwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz vorgelegt.
Dieser Entwurf sieht vor, in einem neu einzufügenden „§ 79a BetrVG Datenschutz“ festzulegen, dass, soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, der Arbeitgeber Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist. Bislang ist umstritten, ob der Betriebsrat als Teil des verantwortlichen Arbeitgebers anzusehen oder aber eigenständig datenschutzrechtlich verantwortlich ist.
Die GDD hat aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Frage eine Stellungnahme abgegeben. Diese enthält auch Vorschläge zu organisatorischen Maßnahmen zum Umgang mit Betroffenenrechten betreffend der Datenverarbeitung des Betriebsrates.