Stellungnahme zum Eckpunktepapier für Beschäftigtendatenschutz

Stellungnahme zum Eckpunktepapier für einen modernen Beschäftigtendatenschutz

Die Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) und des Inneren und für Heimat (BMI) haben ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Grundlage für ein geplantes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist.

Die verfolgte Zielsetzung einer Konkretisierung und Anpassung der Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes im Hinblick auf die Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt, ist aus Sicht der GDD grundsätzlich positiv zu bewerten. Die geplanten Regelungen sollten sich nach Auffassung der GDD an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren, die bisher einen interessengerechten Ausgleich im Beschäftigtendatenschutz geschaffen hat. Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz sollten nicht zu einer Einschränkung der in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze und Rahmenbedingungen für Unternehmen führen.

Auf Grundlage der Entscheidung des EuGH zu § 23 Abs. 1 S. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) ist angesichts der Vergleichbarkeit der Regelung zur Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses mit der Bestimmung in § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG naheliegend, dass auch die Bestimmung im BDSG wegen Verstoß gegen das europarechtliche Wiederholungsverbot unwirksam sein könnte. Dies stellt den nationalen Gesetzgeber vor die Herausforderung, eine aus Sicht der Rechtsanwender verständliche und übersichtliche Regelung des Beschäftigtendatenschutzes zu schaffen, die zugleich die Vorgaben des Wiederholungsverbotes i.S. der EuGH-Entscheidung wahrt.

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