Koalitionsvertrag: GDD begrüßt Kohärenz im Datenschutz.
Im Koalitionsvertrag setzen sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für eine bessere Kohärenz des Datenschutzes ein.
Dazu soll die europäische Zusammenarbeit verbessert und der Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz rechtlich verbindliche Beschlüsse ermöglicht werden.
Aus Sicht der GDD
ist die Kohärenz in der Auslegung des Datenschutzrechts für eine rechtssichere und verbindliche Datenschutzpraxis ein wichtiges Anliegen. Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sollten künftig vermieden werden. Dazu kann die geplante rechtliche Verbindlichkeit der Beschlüsse der Datenschutzkonferenz einen Beitrag leisten. Gleichzeitig kann mit einer verbesserten Kohärenz auf deutscher Seite auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss erleichtert werden.
Auch die im Koalitionsvertrag beabsichtigte Förderung des Instruments des Datentreuhänders kann zu einem effektiven Datenschutz sowohl aus Sicht des Bürgers als auch der Online-Wirtschaft beitragen. Die im TTDSG angelegte Verordnungsermächtigung zum Einwilligungsmanagement bietet hierfür bereits die gesetzliche Grundlage, die ausgestaltet werden sollte. Die Schaffung eines Mobilitätsdatengesetzes und insbesondere das angestrebte Treuhänder-Modell, welches Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt, ist ein wichtiger Schritt in diesem Kontext. Auch Anpassungen im Gesetz zum autonomen Fahren durch verbesserte Regelungen zu Haftungsfragen und der Klärung der Datenhoheit von Fahrzeugdaten sind erforderlich.
Die angekündigten Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz zur Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte beobachtet die GDD mit Interesse. Die vorausgegangenen gleichlautenden Absichtserklärungen in Koalitionsverträgen wurden jedenfalls nie umgesetzt. Gerne bringt die GDD ihre Erfahrungen im Beschäftigtendatenschutz ein, um das bisher weitgehend durch Richterrecht bestimmte Rechtsgebiet an die neuen Informationstechniken wie die KI anzupassen.
Die GDD begrüßt,
dass der Koalitionsvertrag das bewährte Instrument der betrieblichen Selbstkontrolle durch betriebliche Datenschutzbeauftragte unberührt lässt. Hierzu besteht auch keine Veranlassung. So führt der Evaluationsbericht des Bundesinnenministeriums zu dem Ergebnis, dass Datenschutzbeauftragte eine wichtige Rolle als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und bei der wirksamen operativen Umsetzung des Datenschutzrechts übernehmen. Eine weitere Anhebung der Bestellungspflicht-Grenze könne zu Problemen und Umsetzungsdefiziten bei Vereinen und kleineren und mittleren Unternehmen führen, während der Entlastungseffekt vielfach nicht wahrgenommen werde.