GDD gibt Stellungnahme zur Konvention Nr. 108 ab.
GDD gibt Stellungnahme zur modernisierten Europäischen Datenschutzkonvention Nr. 108 ab.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) nahm zur geplanten Anpassung der Europäischen Datenschutzkonvention im Rahmen der nationalen Ratifizierung Stellung und beteiligt sich damit aktiv an der Verbandsanhörung des Bundesinnenministeriums (BMI).
Die Europäische Datenschutzkonvention aus dem Jahr 1981 bildet den einzigen völkerrechtlich bindenden Vertrag mit globaler Bedeutung auf dem Gebiet des Datenschutzes und stellt damit einen wichtigen Motor zur internationalen Rechtsangleichung im Bereich des Datenschutzes und zur Schaffung gemeinsamer Standards dar. Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die Konventionsstaaten des Europarats im Mai 2018 auf ein Änderungsprotokoll der Datenschutzkonvention geeinigt. Das Änderungsprotokoll soll mit dem aktuellen Datenschutzrecht der Europäischen Union in Einklang stehen und den technischen Fortschritt berücksichtigen. Das Protokoll schafft zudem einen geeigneten multilateralen Rechtsrahmen, der den grenzüberschreitenden Datenverkehr erleichtern und personenbezogene Daten besser schützen soll.
GDD gibt Stellungnahme zur Konvention Nr. 108 ab - Sicht der GDD
Die GDD begrüßt die aus Sicht von Datenschützern überfällige Aktualisierung und Anpassung des Übereinkommens an die technischen und rechtlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte. Vor allem durch die Angleichungen an die jüngste Datenschutz-Gesetzgebung der Europäischen Union in Form der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Datenschutzrichtlinie für Justiz und Inneres (JR-RL) gewährleistet das Änderungsprotokoll aus Sicht der GDD einen hochwertigen Grundrechtsstandard. Diesen soll der nationale Gesetzgeber nun auch vollumfänglich mittragen.
Nach Auffassung der GDD kann Europa mit der Aktualisierung des Übereinkommens bisher Geleistetes auf dem Gebiet des Datenschutzes absichern und darüber hinaus sogar Brücken in die verschiedensten Regionen der Welt bauen, um einen hochwertigen und nachhaltigen Grundrechtsschutz auf internationaler Ebene verwirklichen zu können.