DSK startet Konsultationsverfahren zu Orientierungshilfe

DSK startet Konsultationsverfahren zu Orientierungshilfe.

DSK startet Konsultationsverfahren zur aktualisierten Orientierungshilfe für Anbieter/-innen von Telemedien

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 20.12.2021 eine neue Fassung ihrer Orientierungshilfe für Anbieter/-innen von Telemedien veröffentlicht („Orientierungshilfe Telemedien 2021“).

Mittels des überarbeiteten Papiers soll Betreibern und Betreiberinnen von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung der am 01.12.2021 in Kraft getretenen Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) gegeben werden. Zudem soll das Papier betroffenen Bürgern und Bürgerinnen ein besseres Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung ihrer Daten im Onlinebereich vermitteln.

Mit dem TTDSG hat der Bundesgesetzgeber nach über einem Jahrzehnt Verzögerung die Vorgaben der europäischen e-Privacy-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. § 25 TTDSG, welcher die Integrität des Endgeräts schützen soll, wurde dabei eng am Wortlaut der europäischen Vorgaben formuliert und fordert grundsätzlich eine Einwilligung der betroffenen Nutzer/-innen, wenn Informationen auf deren Endeinrichtungen gespeichert werden oder auf in den Endeinrichtungen bereits vorhandenen Informationen zugegriffen wird. Eine Ausnahme vom Einwilligungserfordernis gilt allerdings insbesondere dann, wenn das Speichern bzw. Auslesen der Informationen unbedingt erforderlich ist, damit ein von dem/der Nutzer/-in ausdrücklich gewünschter Telemediendienst zur Verfügung gestellt werden kann (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG).

Bei der Prüfung, ob ausnahmsweise eine Einwilligung entbehrlich ist, ist dabei nach Auffassung der DSK zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen nach § 25 TTDSG sich wesentlich vom Kriterium des berechtigten Interesses in der DS-GVO unterscheiden. Die Orientierungshilfe stellt aus Sicht der DSK maßgebliche Kriterien vor, wie ein entsprechender Nutzerwunsch festgestellt und sodann realisiert werden kann.

 

Am 14. Januar dieses Jahres hat die DSK nunmehr ein Konsultationsverfahren zur „Orientierungshilfe Telemedien 2021“ gestartet. Stellungnahmen können bis zum 15. März 2022 (Ausschlussfrist) an die LfD Niedersachsen übermittelt werden. Mit dem Verfahren soll Vertretern und Vertreterinnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung Gelegenheit gegeben werden, zu den Inhalten des Papiers Stellung zu nehmen. Zweck ist die Überprüfung und ggf. Fortentwicklung der Orientierungshilfe. Die DSK weist ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung des Verfahrens nichts an der Geltung der in der Orientierungshilfe aufgestellten Grundsätze ändert. Die Orientierungshilfe sei auch während des laufenden Konsultationsverfahrens zu beachten.

Auch die GDD wird sich mit einer Stellungnahme an dem Konsultationsverfahren beteiligen. Gern nimmt die GDD-Geschäftsstelle diesbezügliche inhaltliche Anregungen aus der Praxis entgegen. Bitte diese bis Ende Februar 2022 mit dem Betreff „Konsultation zur OH Telemedien 2021“ an info@gdd.de senden.

Nähere Informationen zum Konsultationsverfahren der DSK

Die „Orientierungshilfe Telemedien 2021“

Eine eigene umfangreiche Orientierungshilfe zum neuen TTDSG hat der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz (BayLfD) vorgelegt. Mit der Veröffentlichung will der BayLfD Auslegungs- und Anwendungshilfen für die Praxis der bayerischen öffentlichen Stellen geben, die bereits mit der Inbetriebnahme einer Webseite zu Telemedienanbieterinnen bzw. -anbietern werden. Da die Vorgaben des § 25 TTDSG nicht zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen unterscheiden, kann die Veröffentlichung des BayLfD auch nicht öffentlichen Stellen zur Orientierung dienen.