GDD-Praxisreport zu Datenschutzverletzungen erschienen

Meldepflichten in der Datenschutzpraxis - GDD-Praxisreport zu Datenschutzverletzungen erschienen

Im Rahmen der Konsultation des Europäischen Datenschutzausschusses zu Beispielfällen einer Datenschutzverletzung hat die GDD eine Umfrage für die Öffentlichkeit initiiert, deren Ergebnisse (die in dem vorliegenden GDD-Praxisreport zu Datenschutzverletzungen zusammengefasst werden) die Bedeutung dieser Thematik für die Datenschutzpraxis einordnet und Datenschutzpraktikern einen tieferen Einblick anhand von fünf Beispielfällen aus der Praxis im Umgang mit “Datenpannen” gibt.

Den Schwerpunkt der GDD-Umfrage bildete die Frage nach der konkreten Beschreibung einer Datenschutzverletzung, um den Umgang von Verantwortlichen mit den gesetzlichen Pflichten aus Art. 33 u. 34 DS-GVO insgesamt in Erfahrung zu bringen und wichtige Beurteilungskriterien für den Leser aufzuzeigen.

Auf Basis der Ergebnisse sind Verantwortliche für den Datenschutz oder Datenschutzbeauftragte dazu angehalten, sich mit Meldepflichten auseinanderzusetzen, da Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in den unterschiedlichsten Ausprägungen auftreten können. Hinsichtlich ihres Erkennens und einer sich daran anschließenden Risikobewertung bedarf es daher Kenntnisse der rechtlichen Anforderungen. Außerdem bestehen starke Anhaltspunkte dafür, dass ausreichend geschulte Mitarbeiter, welche als interne Meldestelle für Datenschutzverletzungen fungieren können, einen wichtigen Beitrag im Umgang mit Meldepflichten und der Vermeidung von Datenpannen leisten dürften.

Mit Hilfe des GDD-Praxisreport 2021 - Datenschutzverletzungen möchte die GDD einen wichtigen Beitrag für die Rechtsanwendung leisten. Die GDD wird ihren Mitgliedern zu diesem Zweck außerdem den Ratgeber zu Datenpannen in der aktualisierten 3. Auflage im Mai 2021 zur Verfügung stellen.

Download Praxisreport