Praxishinweise zum Fragebogen „konzerninterner Datenverkehr“

Praxishinweise zum Fragebogen "konzerninterner Datenverkehr".

Die GDD gibt Unternehmen Hinweise zur Beantwortung des Fragebogens der Aufsichtsbehörden zum konzerninternen Datenverkehr nach Schrems II.

Anlässlich einer koordinierten Kontrolle von grenzüberschreitenden Datenübermittlungen in Drittländer seitens der deutschen Aufsichtsbehörden sollen ausgewählte Unternehmen auf Basis eines Fragenkataloges angeschrieben werden.((https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/06/2021-06-01-fragebogen-datentransfer)) Insgesamt fünf Themenbereiche werden von unterschiedlichen Fragebögen((https://datenschutz-hamburg.de/pages/fragebogenaktion/)) abgedeckt. Diese sind:

  • Bewerberportale
  • Konzerninterner Datenverkehr
  • Mailhoster
  • Tracking
  • Webhoster

Hintergrund ist das Urteil des EuGH zu Schrems II. Dort wurde zum einen festgestellt, dass Übermittlungen in die USA nicht länger auf Basis des EU-U.S.-Privacy Shields((https://www.privacyshield.gov/)) erfolgen können. Die Verwendung von EU-Standardvertragsklauseln steht unter dem Vorbehalt, dass der Datenimporteur im Drittland keinen Gesetzen unterliegt, die ihm die Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten unmöglich machen.

Die GDD möchte betroffene Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte unterstützen und allgemeine Praxishinweise zur Beantwortung des Fragebogens zum konzerninternen Datenverkehr geben. Teile dieser Fragen werden auch in den übrigen Fragebögen verwendet, so dass diese Hinweise dort ebenfalls Gültigkeit haben.

Die GDD-Praxishinweise sind hier abrufbar.