GDD-Muster zur Benennung und Stellenbeschreibung für DSB

GDD-Muster zur Benennung und Stellenbeschreibung für DSB (Datenschutzbeauftragte) veröffentlicht.

Benennungsflicht - Aufgaben - Stellung

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine natürliche Person (oder ein Unternehmen), das von einem Unternehmen oder einer öffentlichen Stelle benannt wird, um einerseits die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu überwachen und andererseits die Leitung und Mitarbeiter der benennenden Stelle im Hinblick auf die Beachtung dieser Vorgaben zu beraten.

Details zur Benennungspflicht sowie zu Aufgaben und Stellung der/des Datenschutzbeauftragten finden sich hier.

GDD-Muster zur Benennung und Stellenbeschreibung für DSB

Benennung - Stellenbeschreibung

Es empfiehlt sich, der Benennung zum/zur Datenschutzbeauftragten eine Stellenbeschreibung beizufügen, die Aufgaben und Stellung des jeweiligen Datenschutzbeauftragten im Einzelnen und bezogen auf die individuellen Besonderheiten beim Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiter beschreibt. Ziel ist es, die rechtlichen Vorgaben zu Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten unter Berücksichtigung von Größe und Organisation der benennenden Stelle sowie der Komplexität der Datenverarbeitung zu konkretisieren. Auch die Verpflichtung der benennenden Stelle, diesem die notwendige Unterstützung in Form von Ressourcen und Zugang zu Daten und Verarbeitungsvorgängen zukommen zu lassen (Art. 38 Abs. 2), ist entsprechend zu konkretisieren. Praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang u.a. die Bestimmung, welche zeitlichen Kapazitäten für die Wahrnehmung der Aufgaben nach Art. 39 zur Verfügung stehen.

Die GDD-Muster zur Benennung und Stellenbeschreibung für Datenschutzbeauftragte finden Sie hier.